Gericht verbietet Masken-Rabatt

(cnie) Apotheken dürfen nicht auf ihren Eigenanteil von zwei Euro pro Abgabe von sechs FFP2-Masken an Risikopatienten verzichten. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil (Az. 34 O 4/21) entschieden.

12.02.2021

zwei Euro
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Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen die Werbung der easyApotheke Holding AG, die auf ihrem Internetauftritt damit warb:„Die 2 Euro Eigenbeteiligung tragen wir für Sie …“. Ein Widerspruch der easyApotheke Holding AG gegen einen ersten Beschluss war erfolglos. Die Düsseldorfer Richter blieben bei ihrem Urteil. 

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Die seit 15.12.2020 geltende Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) sieht die Abgabe von FFP2-Masken durch Apotheken an Personen über 60 und Risikogruppen vor. Dazu erhalten die Patienten von ihrer Krankenkasse Berechtigungsscheine, die sie in allen Apotheken in Deutschland einlösen und dafür sowohl im Januar als auch im Februar jeweils sechs Schutzmasken kostenlos erhalten. Die SchutzmV sieht die Zahlung eines Eigenanteils von je zwei Euro Euro pro Abgabe von sechs Masken vor.

Das Landgericht sieht in der SchutzmV eine Marktverhaltensregel mit der Folge, dass Verstöße gegen diese Vorschrift zugleich einen Wettbewerbsverstoß darstellten. Denn Ziel der Regelung sei es, die Versorgung besonders schutzbedürftiger Personen mit FFP2 Masken sicherzustellen, so das Gericht. Die Eigenbeteiligung von zwei Euro solle zur verantwortungsvollen Inanspruchnahme der Schutzmasken durch die Bürger beitragen. Die Apotheken dürften auf die Einziehung des Betrags daher nicht verzichten. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.

Kammer: Nicht auf Eigenanteil verzichten

Die Apothekerkammer Nordrhein hatte bereits Anfang Januar an ihre Mitglieder appelliert, nicht auf diesen Eigenanteil zu verzichten, um Kunden anzulocken. "Nur weil etwas legal ist, ist es noch lange nicht richtig. Manche Kolleginnen und Kollegen sollten gerade diesen Satz noch einmal sacken lassen", heißt es in dem Kammerschreiben von Präsident Dr. Armin Hoffmann und Vizepräsidentin Kathrin Luboldt, das DAS PTA MAGAZIN vorliegt.
 
Diese Meldung vom 22.01.21 wurde am 12.02.21 aktualisiert.
  

Quelle: Wettbewerbszentrale / Apothekerkammer Nordrhein / dpa

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