Gesundes-Herz-Gesetz: Check-ups sollen pDL werden

(kib) Das „Gesundes-Herz-Gesetz“ ist auf den Weg gebracht. Damit will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorbeugen, bereits ab dem Kindesalter. Apotheken sollen stärker in die Prävention einbezogen werden.

19.06.2024

Rotes Herz auf einem EKG-Ausdruck, daneben ein Stethoskop eines Blutdruckmessgerätes
© Foto: studio v-zwoelf / Stock.adobe.com
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Wie Medien unter Berufung auf den Referentenentwurf zum „Gesundes-Herz-Gesetz“ berichten, sollen die Check-ups in der Offizin zur pharmazeutischen Dienstleistung (pDL) werden. Zwei der geplanten Leistungen können auch von PTA durchgeführt werden.

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Herz-Check-ups ab 25 Jahren

Der Entwurf sieht nach Berichten von ZDFheute Herz-Checks vor, die im Alter von 25, 35 und 50 Jahren den Versicherten angeboten werden. Zudem soll es bereits im Kindes- und Jugendalter Untersuchungen geben, um zum Beispiel herauszufinden, ob erbliche Gründe für Fettstoffwechsel-Störungen vorliegen. Auch Medikamente zur Rauchentwöhnung und Statine zum Senken des Cholesterinspiegels sollen öfter verschrieben werden können.

Präventionsgutscheine

Finanziert werden sollen die Leistungen von den Krankenkassen, berichtet die Apotheken Umschau. Laut Pharmazeutischer Zeitung sollen Versicherte Messungen zu Risikofaktoren für Diabetes mellitus oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der Apotheke über Gutscheine der Krankenkassen wahrnehmen können. Dazu solle das Sozialgesetzbuch V (SGB V) angepasst werden. Geplant sei, den Paragrafen 129 Absatz 5 zu ergänzen um den folgenden Satz: „Pharmazeutische Dienstleistungen umfassen Maßnahmen der Apotheken zur Prävention und Früherkennung von Erkrankungen und Erkrankungsrisiken.“

Das soll Kassenleistung werden

Wird aus dem Entwurf ein Gesetz, können Versicherte ab 18 Jahren sich einmal im Jahr zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus beraten und diese bestimmen lassen. Ebenfalls geplant ist eine Kurzintervention zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen einmal pro Jahr. Beide pDL dürften dann auch PTA durchführen.

Die dritte geplante pDL ist Apothekerinnen und Apothekern vorbehalten. Sie dürfen gegen Vorlage eines Gutscheins und der elektronischen Gesundheitskarte zu individuellen Erkrankungsrisiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen beraten. Diese pDL umfasst auch die Messung von Blutwerten (inkl. Cholesterin-Profil und Biomarkern des Blutzucker-Stoffwechsels), Blutdruck sowie die Bestimmung des Body Mass Index.

Wann kommt das Gesetz?

Laut ZDFheute ging der Referentenentwurf am vergangenen Freitag in die Ressortabstimmung. Angepeilt ist ein Inkrafttreten im dritten Quartal 2025. Im April hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach noch geäußert, er hoffe auf ein Inkrafttreten zu Beginn des Jahres 2025.

Wie die Ärzte Zeitung berichtet, sollen die Maßnahmen für die Kassen Einsparungen von bis zu 510 Millionen Euro jährlich bringen.

Quelle: ZDFheute, Pharmazeutische Zeitung, Ärzte Zeitung, Apotheken Umschau

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