GKV stellt klar: Keine gläserne Apotheke gefordert
Der GKV-Spitzenverband habe nie Einblick in die Warenlager der Apotheken gefordert. Vielmehr haben die Kassen in der Fachanhörung des Gesundheitsausschusses vom 25.01. ihre Forderung wiederholt, auf allen Ebenen der Arzneimittelversorgung Transparenz über die Nicht-Verfügbarkeit von Arzneimitteln zu schaffen. „Diese Daten sollten zentral vom BfArM gesammelt werden und adäquat aufbereitet allen an der Arzneimittelversorgung Beteiligten elektronisch, z. B. über Softwarelösungen, zur Verfügung gestellt werden", schreibt der GKV-Spitzenverband. Dabei wären auch die verordnenden Ärzte über die Praxisverwaltungssoftware mit einzuschließen.
Weniger Aufwand für Apotheken
Der Vorschlag bringe laut GKV-Spizenverband Vorteile für alle beteiligten Gruppen: „Wenn bereits vor der Verordnung Engpässe oder zu erwartende Engpässe bekannt sind, kann somit schnell gegengesteuert werden. Beispielsweise könnte dann ein anderes Arzneimittel oder ein anderer Wirkstoff oder ggf. eine andere Packungsgröße verordnet werden."
Bereits im Voraus ließen sich viele Probleme beim Umgang mit Engpässen verhindern. Auch für die Apotheken hätte dies viele Vorteile: Der Aufwand im Umgang mit Lieferengpässen könnte reduziert werden, so würde eine zentrale Meldung den eigenen Aufwand für Bestellung oder Dokumentation verringern. Dabei geht es nicht um einen Einblick in die Lagerhaltung der Apotheke, sondern um allgemeine Informationen über Lieferengpässe, die im Rahmen der üblichen Arbeitsprozesse zur Verfügung stehen. Dies verbessert die Versorgung der Versicherten, hilft Wege zu reduzieren, vermindert den Rückspracheaufwand zwischen Ärzten und Apotheken und verringert den Aufwand der Apotheken.
ABDA: Bessere Rabattverträge statt gläserne Apotheke
In einem Statement der ABDA vom 27.01. heißt es: „Die Krankenkassen sollten – statt die Lösung der Lieferengpässe in gläsernen Apotheken, in einer einzig ausschlaggebenden BfArM-Liste und in einer Zuweisung der Patienten und Rezepte durch Praxen zu sehen – besser bei den von ihnen geschlossenen Rabattverträgen mehr Transparenz und Versorgungsstabilität schaffen. Bessere Rabattverträge mit mehreren Wirkstoffherstellern, größerer Flexibilität und längerer Bevorratung könnten die Situation maßgeblich entschärfen und grundlegend verbessern."
Quelle: GKV-Spitzenverband / ABDA