Gleichberechtigung bei Darmkrebsprävention
Derzeit gibt es zwei Untersuchungen zur Früherkennung: die Darmspiegelung (Koloskopie) und den Stuhltest auf nicht sichtbares, okkultes Blut im Stuhl.
Das ist neu
Einheitlich geregelt ist nun: Frauen und Männer können ab 50 Jahren zweimal eine Darmspiegelung (Koloskopie) im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen. Alternativ dazu können sie ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest machen.
Weiterhin gilt: Wer sich zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests machen. Bei auffälligen Stuhltests besteht außerdem immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung. Die Änderung tritt frühestens zum 1. April 2025 in Kraft.
Quelle: G-BA