Gleichberechtigung bei Darmkrebsprävention

(kib) Frauen und Männer können künftig ab dem Alter von 50 Jahren die gleichen Angebote des Darmkrebs-Screenings wahrnehmen. Den Weg dafür hat der Gemeinsame-Bundesausschuss (G-BA) jetzt freigemacht.

21.01.2025

Illustration des Darms mit rotem Darmpolyp
© Foto: peterschreiber.media / stock.adobe.com
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Derzeit gibt es zwei Untersuchungen zur Früherkennung: die Darmspiegelung (Koloskopie) und den Stuhltest auf nicht sichtbares, okkultes Blut im Stuhl.

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Einheitlich geregelt ist nun: Frauen und Männer können ab 50 Jahren zweimal eine Darmspiegelung (Koloskopie) im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen. Alternativ dazu können sie ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest machen.

Weiterhin gilt: Wer sich zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests machen. Bei auffälligen Stuhltests besteht außerdem immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung. Die Änderung tritt frühestens zum 1. April 2025 in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie beim G-BA.

Quelle: G-BA

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