Grippeschutz für GKV-Versicherte
In der Mitteilung erklärt der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken:
„1. Die am 11. Januar 2018 im epidemiologischen Bulletin erfolgte Präzisierung der bisherigen Influenzaimpfempfehlung ist entgegen der Verlautbarung in manchen Medien kein tauglicher Ansatzpunkt für die Propagierung einer angeblich schlechteren Versorgung der GKV-Versicherten gegenüber PKV-Versicherten.
2. Nach der bisherigen in der Schutzimpfungsrichtlinie verankerten Impfempfehlung, die für die GKV gilt, gibt es keine verbindliche Regelung, ob für die Impfung ein Drei- oder Vierfachimpfstoff zu verwenden ist, nachdem seit der Saison 2013/2014 auch Vierfachimpfstoffe in Deutschland verfügbar sind, die eine zweite B-Virus-Linie enthalten.
3. Nachdem die STIKO in ihrer Empfehlung vom 11. Januar 2018 für die Zukunft die Vierfachimpfung präferiert hat, wird der G-BA zügig über die Fragestellung beraten und entscheiden, ob diese Präferierung auch in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen wird. Hierfür besteht eine gesetzliche Frist von maximal drei Monaten.
4. In der Vergangenheit hat der G-BA die Empfehlungen der STIKO in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle eins zu eins in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen. Deshalb besteht – vorbehaltlich der Ergebnisse der endgültigen Beratung – heute keinerlei Anlass für Erklärungen, Berichte oder Spekulationen, in denen über eine Nichtumsetzung der STIKO-Empfehlung in Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA und einer daraus folgenden angeblich schlechteren Behandlung von GKV-Versicherten gemutmaßt wird.
5. Solche Mutmaßungen sind rein spekulativ und füllen zwar Zeilen in Medien, gewinnen dadurch aber nicht an tatsächlicher und fachlicher Substanz.“
Quelle: G-BA