Hämophilie-Arzneimittel über Apotheken verfügbar

Künftig müssen die behandelnden Ärzte nun eine Verordnung ausstellen, die die Patienten in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen können. Hämophilie-Präparate unterliegen als rezeptpflichtige Arzneimittel der Arzneimittelpreisverordnung (Preisbindung), müssen stets kühl transportiert und gelagert werden und sind zusätzlichen Dokumentations- und Meldepflichten für die abgebenden Apotheken unterworfen. Neben der Dokumentation in der Apotheke muss nun auch der verschreibende Arzt nach Rezeptbelieferung elektronisch oder schriftlich über Folgendes informiert werden:
- Name des Arzneimittels
- Chargenbezeichnung und Menge des Arzneimittels
- Abgabedatum
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Patienten
"Gesetzlich versicherte Patienten müssen sich im Gegensatz zur bisherigen Versorgung allerdings auf gesetzliche Zuzahlungen einstellen. Jede Apotheke ist verpflichtet, die gesetzlichen Zuzahlungen für die Krankenkassen einzusammeln und weiterzuleiten. Um finanzielle Härten zu vermeiden, kann aber in vielen Fällen eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragt werden“, erklärt Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes.
Anlässlich der jetzt regelhaften Rezepteinlösung in Apotheken fordert die Interessengemeinschaft Hämophiler die Patienten auf, darauf zu achten, dass ihr Arzt das Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept setzt. Zur Begründung heißt es, mit dem Re-Importhandel sowie den damit verbundenen Umverpackungsprozessen erhöhten sich die Risiken, dass Produktfälschungen Eingang in die Lieferkette finden.
In Deutschland leiden nach Angaben des Welthämophilieverbandes gut 4000 Menschen an der seltenen Erbkrankheit.
Quelle: ABDA /Ärzte Zeitung