Hash-Codes ab 2022 Pflicht für alle Rezepturen
Was sich genau geändert hat, steht in der Technischen Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V. Auf Anfrage von DAS PTA MAGAZIN hat der GKV-Spitzenverband die wichtigsten Infos zu den Hash-Codes zusammengefasst.
Warum brauchen ab Januar 2022 alle Rezepturen einen Hash-Code zur Abrechnung?
- Ab dem 01.01.2022 sind Verordnungen grundsätzlich als E-Rezept zu erstellen und abzurechnen. Dies gilt auch für Rezepturen. In den technischen Anlagen zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 SGB V sind die Voraussetzungen geschaffen worden, die Abrechnungsinformationen auch für Rezepturen elektronisch abbilden zu können. Da für eine Übergangszeit jedoch auch noch Papierrezepte ausgestellt und abgerechnet werden können, sind die entsprechenden Datenfelder aus dem E-Rezept bei der Abrechnung eines Papierrezeptes in einem elektronischen Zusatzdatensatz (Z-Datensatz) zu liefern. Der so genannte Hash-Code ist eine 40-stellige Zahlenfolge, die anhand der Informationen aus dem elektronischen Abrechnungsdatensatz gebildet und dann in die zweite und dritte Taxzeile des Papierrezeptes gedruckt wird.
Wofür ist die neue Transaktionsnummer?
- Die Transaktionsnummer ist eine neunstellige Ziffer, die auf das Verordnungsblatt aufgetragen wird und in den Hashcode eingeht. Sie verbindet das Verordnungsblatt mit dem elektronischen Zusatzdatensatz.
Was unterscheidet den Z-Datensatz vom Hash-Code?
- Der Z-Datensatz ist der elektronische Datensatz, der die Abrechnungsinformationen aus dem Papierrezept enthält. Aus den Abrechnungsdaten dieses elektronischen Zusatzdatensatzes wird über einen bestimmten Algorithmus eine Zeichenkette mit 40 Stellen, der so genannte Hash-Code, erzeugt. Ändert sich eine Information aus dem elektronischen Datensatz, ändert sich auch der Hash-Code. In den Hashcode gehen außerdem das IK der Apotheke, eine Transaktionsnummer und ein Zeitstempel ein.
Welche Informationen kann der Z-Datensatz enthalten?
- Im elektronischen Zusatzdatensatz sind Informationen zum Zeitpunkt der Herstellung, zum Herstellenden, den eingesetzten Stoffen bzw. Fertigarzneimitteln mit Pharmazentralnummern, Mengen und Preisen enthalten. Ebenfalls im Z-Datensatz abgebildet werden ggf. abrechenbare Gebühren. Nähere Informationen finden Sie in der oben verlinkten Technischen Anlage 1 zur Abrechnungsvereinbarung.
Quelle: GKV-Spitzenverband
Kommentar von Katharina
Hallo. Müssen dann auch alle Rezepturen übertragen werden wie bei Dronabinol? Bei uns herrscht Uneinigkeit Lg
Antwort der Redaktion
Hallo Katharina, Am 30. Juni endet die Übergangsfrist. Dann müssen zusätzlich zu den Cannabis-Rezepturen, Parenteralia und Substitutions-Fertigarzneimitteln alle Rezepturen nach den neuen Regeln abgerechnet werden, sofern sie auf Muster 16 verordnet sind. Also müssen ab Juli bei allen Rezepturen Hash-Codes und Zusatzdaten (Z-Daten) erstellt und übertragen werden. Ihr Team von DAS PTA MAGAZIN