Heilberufsausweis: Ein Blick auf die Kosten

(kib) Bis Anfang 2022 benötigen sowohl angestellte Apotheker als auch Pharmazieingenieure zur Nutzung der Telematikinfrastruktur einen elektronischen Heilberufsausweis. Auf sie kommen nicht unerhebliche Kosten zu. Ob künftig auch PTA den Ausweis benötigen, ist noch nicht geklärt.

06.07.2021

PTA am Computer mit Telefon in der Hand
© Foto: Gerhard Seybert / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Bereits am 20. Oktober 2020 ist das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ (Patientendaten-Schutz-Gesetz, PDSG) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass E-Rezepte bei der Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel verpflichtend ab Januar 2022 zum Einsatz kommen. Technische Grundlage ist die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen.

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Um mit dem System zu arbeiten, benötigen Apotheken zwei unterschiedliche Karten. Die SMC-B-Karte (Security Module Card-Betriebsstätten) wird auf die Inhaberin oder auf den Inhaber ausgestellt, um ihre Apotheke zu berechtigen, auf das digitale Netz zuzugreifen. In Zukunft benötigen Angestellte neben der SMC-B-Karte auch einen elektronischen Heilberufsausweis, um E-Rezepte oder Medikationspläne bearbeiten zu können.

Zu den berechtigten Berufsgruppen zählen derzeit angestellte Approbierte und Pharmazieingenieure, perspektivisch aber auch Apothekerassistenten („Vorexaminierte“) und Apothekenassistenten. Laut Einschätzung der ABDA besteht zumindest gesetzlich die Möglichkeit, dass PTA Heilberufsausweise erhalten, was aber so noch nicht umgesetzt wird. Zuständig sind Apothekerkammern der Länder.

Beispiel: Apothekerausweis


© Foto: D-Trust GmbH</br>Muster: So sieht der eHBA aus

Angestellte müssen ihren Heilberufsausweise bei der zuständigen Kammer beantragen. Die Kosten betragen 534 Euro bei einer Laufzeit von fünf Jahren. Laut der Ersten Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V erhalten Apothekenleiter dafür einen Zuschuss: 449 Euro für angestellte Apotheker oder Pharmazieingenieure, Stichtag 1. Juli, und danach nur noch für Berufsanfänger. Die Förderung selbst können nur Inhaber beantragen. Diese wird laut ABDA an die Angestellten weitergegeben.

Stellt die Apothekenleitung nach dem 1. Juli 2021 Mitarbeiter ohne Heilberufsausweis ein, die keine Berufsanfänger mehr sind, fließt gemäß der Änderungsvereinbarung auch kein Zuschuss. Arbeitnehmer können Aufwendungen für den Erwerb und die Nutzung eines elektronischen Heilberufsausweises jedoch steuerlich als Werbungskosten absetzen, wenn sie dann vom Arbeitgeber keine Erstattung mehr erhalten.

Die Apothekengewerkschaft Adexa fordert in einer Mitteilung von Inhaberinnen und Inhabern, alle Kosten zu übernehmen. Grundsätzlich seien diese verpflichtet, Angestellten die erforderlichen Arbeitsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt aus Adexa-Sicht auch der Heilberufsausweis.

Quelle: Adexa

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2 Kommentare

07.07.2021 - 23:19 Uhr
Kommentar von Cornelia Königstein

Man sollte sich überlegen, ob man PTA nun haben möchte oder nicht. Seit Entstehung des Berufs werden die Kompetenzen klein gehalten und die Bringschuld immer weiter erhöht. Ich sehe hier dasselbe Muster: Man ist sich noch nicht sicher, ob PTA überhaupt so einen Ausweis haben sollen, aber wenn doch, kostet er mal gerade ein Drittel des Netto-Monatslohns! Dann wäre ich eher dafür, dass alle im Gesundheitswesen staatlich angestellt werden, damit wenigstens die Altersvorsorge gesichert ist. Es wundert mich gar nicht, dass sich immer weniger junge Leute für diesen Beruf interessieren.


06.07.2021 - 10:17 Uhr
Kommentar von Carola Bissinger

Der Preis für diese Karte ist meines Erachtens in keinster Weise gerechtfertigt. Wenn doch alles digitalisiert wird und einfacher werden soll, warum ist dann so eine Karte so teuer? Das 10 fache eines Reisepasses und danach nur 5 Jahre gültig. Wen wundert es wenn die PTA dann sagen Danke brauche ich nicht.