Heilmittel: Gendergerecht werben

(kib): Seit dem 27. Dezember greift eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes: Das generische Maskulinum „… und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ gehört der Vergangenheit an. Stattdessen werben Hersteller nun gendergerecht mit dem Satz „… und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“.

03.01.2024

Männliches und weibliches Geschlechtssymbol mit einem kreisförmigen Pfeil
© Foto: adragan / Stock.adobe.com
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Im Februar vergangenen Jahres wurde der allseits bekannte Warnhinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ aus gleichstellungspolitischen Aspekten heraus Gegenstand von Diskussionen

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Im Zuge dessen wurde der Satz „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“ beschlossen. Nach einer Übergangszeit von fünf Monaten wurde diese Änderung des Paragraphen 4 Absatz 3 Satz 1 des Heilmittelwerbegesetzes nun zum 27. Dezember wirksam.

Hintergrund

Wird für Arzneimittel außerhalb von Fachkreisen Werbung gemacht, muss der Hersteller laut Heilmittelwerbegesetz einen gut lesbaren und von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzten Text mit angeben. In der TV-Werbung muss dieser vor neutralem Hintergrund gezeigt und gleichzeitig gesprochen werden.

Quelle: Bundesministerium der Justiz, buzer.de

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