Heilmittel: Gendergerecht werben
Im Februar vergangenen Jahres wurde der allseits bekannte Warnhinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ aus gleichstellungspolitischen Aspekten heraus Gegenstand von Diskussionen.
Im Zuge dessen wurde der Satz „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“ beschlossen. Nach einer Übergangszeit von fünf Monaten wurde diese Änderung des Paragraphen 4 Absatz 3 Satz 1 des Heilmittelwerbegesetzes nun zum 27. Dezember wirksam.
Hintergrund
Wird für Arzneimittel außerhalb von Fachkreisen Werbung gemacht, muss der Hersteller laut Heilmittelwerbegesetz einen gut lesbaren und von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzten Text mit angeben. In der TV-Werbung muss dieser vor neutralem Hintergrund gezeigt und gleichzeitig gesprochen werden.
Quelle: Bundesministerium der Justiz, buzer.de