Herzinfarkt: Aus für Omega-3-Fettsäuren zur Sekundärprophylaxe
Bereits am 6. Juni hatte der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur einen Durchführungsbeschluss erlassen. Diesen setzt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun um, sodass das Gutachten des CHMP rechtsverbindlich wird.
Das hat zur Folge, dass Omega-3-Fettsäure-haltige Arzneimittel, die eine Kombination aus einem Ethylester der Eicosapentaensäure und Docosahexaensäure enthalten, nicht länger zur Sekundärprophylaxe nach Myokardinfarkt zugelassen sind.
Die Zulassung von Omega-3-Fettsäure-haltigen Arzneimitteln zur Behandlung der Hypertriglyceridämie ist hiervon nicht betroffen. Neue Sicherheitsbedenken zur Anwendung von Omega-3-Fettsäure-haltigen Arzneimitteln bestehen nicht. Die Produktinformationen werden aktualisiert.
Hier finden Sie die Information des BfArM zu Omega-3-Fettsäuren vom 18.06.2019.
Quelle: AkdÄ