Hilfsmittel für mehr als 600 Mio.
Vor allem wurden Applikationshilfen (z. B. Insulin-Pens) für 246 Millionen Euro, Inkontinenzhilfen (z. B. Bettbeutel) für 137 Millionen Euro und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (z. B. Kompressionsstrümpfe) für 92 Millionen Euro von den Ärzten verordnet und von den Apotheken beliefert.
Indes kritisieren die Apotheker den derzeit vorliegenden Referentenentwurf eines neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes. "Wir begrüßen das Ziel, die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu stärken, haben allerdings erhebliche Zweifel, ob dies mit dem vorliegenden Gesetz gelingen wird", sagt Dr. Rainer Bienfait als Stellvertretender DAV-Vorsitzender.
"Verstärkte Dokumentationspflichten werden zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand führen, sodass gerade kleine Apotheken im ländlichen Raum womöglich ihr Engagement in der Hilfsmittelversorgung überdenken müssen. Und bei den Exklusivausschreibungen der Krankenkassen wird es trotz eines neu eingeführten Qualitätskriteriums dabei bleiben, dass der niedrigste Preis das vorrangige Kriterium für den Zuschlag ist. Dies war und ist leider überhaupt nicht patientengerecht."
Bienfait weiter: "Aus Apothekersicht muss eine Reform unbedingt folgende Bedingung erfüllen: Alle gesetzlich versicherten Patienten müssen ohne hohe Aufzahlungen und in guter Qualität mit Hilfsmitteln, wie Inkontinenzeinlagen, zeit- und wohnortnah versorgt werden. Der gute Wille dazu fehlt leider vielen Krankenkassen. Deswegen sind strengere gesetzliche Vorgaben nötig."
Quelle: ABDA