Hilfsmittel per E-Rezept

(kib) Hilfsmittel waren bisher außen vor, wenn es ums E-Rezept ging. Das ändert sich nun – zunächst für Versicherte von sieben Krankenkassen. Und für Hilfsmittel wie Bandagen, Einlagen und Gehilfen.

18.11.2024

Mann mit Gipsbein sitzt auf einem Sofa; Krücken neben sich
© Foto: izusek / Getty Images / iStock
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Pflicht wird die elektronische Verordnung von Hilfsmitteln voraussichtlich Mitte 2027. Doch schon jetzt können Versicherte auf Wunsch diesen Weg nutzen, teilt die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) eGesundheit Deutschland mit.

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Vorausgesetzt, sie sind bei einer der sieben Krankenkassen versichert, die sich im Frühjahr 2023 zusammengeschlossen haben, um Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen gemeinsam umzusetzen.

Sieben Krankenkassen bieten das E-Rezept für Hilfsmittel an
  • AOK Bayern
  • Barmer
  • BIG direkt gesund
  • DAK-Gesundheit
  • Hanseatische Krankenkasse
  • IKK classic
  • Techniker Krankenkasse

Papierloser Prozess

Der neue papierlose Prozess reicht von der Ausstellung der Verordnung in der Arztpraxis, der Übersendung auf das Smartphone des Versicherten, der digitalen Weitergabe an einen Hilfsmittelanbieter bis zur Genehmigung durch die Krankenkasse und der Abrechnung mit der Kasse, heißt es in der Mitteilung weiter.

Ärztinnen und Ärzte sowie Hilfsmittelanbieter können bereits an dem Innovationsprojekt teilnehmen. Für Versicherte, die die elektronische Verordnung nutzen möchten, stehen die entsprechenden Apps ihrer Kassen zur Verfügung.

Auf Wunsch teilnehmen

Der digitale Prozess wurde im August und September getestet. Jetzt startet die ARGE Schritt für Schritt mit der bundesweiten Umsetzung. Perspektivisch können so mehr als 34 Millionen Versicherte der sieben Kassen auf Wunsch frühzeitig diesen Verordnungsweg nutzen. Das ist fast die Hälfte aller gesetzlich Versicherten.

Der Kassenverbund kooperiert unter anderem mit den Praxisverwaltungssystem-Herstellern CompuGroup Medical (CGM) und Medisoftware. Die elektronische Verordnung wurde in die Praxisverwaltungssoftware dieser Anbieter integriert. 

Das Projekt soll zugleich eine praxiserprobte Blaupause für die Einführung der verpflichtenden elektronischen Verordnung für Hilfsmittel liefern, die für Mitte 2027 geplant ist.

Bandagen, Einlagen, Gehilfen

Teilnehmende Versicherte erhalten die elektronische Verordnung für ihr Hilfsmittel nach der Verschreibung durch ihre Ärztin oder ihren Arzt direkt auf ihr Smartphone. Sie können die Verordnung dann in der App an Sanitätshäuser oder andere Hilfsmittelanbieter wie die Apotheke digital versenden, die Versorgungspartner ihrer Krankenkasse sind und am Projekt teilnehmen. 

Zunächst ist die elektronische Verordnung von orthopädischen Hilfsmitteln und Hilfsmitteln der Reha-Technik wie Bandagen, Einlagen oder Gehhilfen möglich. Weitere Produktgruppen sollen folgen.

Übersicht der Hilfsmittel, die bereits digital verordnet werden können (Stand: Nov. 2024)

  • Adaptionshilfen
  • Bade- und Duschhilfen
  • Beinprothesen
  • Einlagen
  • Epithesen
  • Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
  • Lagerungshilfen
  • Sitzhilfen
  • Toilettenhilfen
  • Armprothesen
  • Bandagen
  • Brustprothesen
  • Elektrostimulationsgeräte
  • Gehilfen
  • Kranken-/Behindertenfahrzeuge
  • Orthesen/Schienen
  • Stehhilfen
  • Therapeutische Bewegungsgeräte

Quelle: ARGE eGesundheit Deutschland

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