Hilfstaxe gilt vorerst weiter

(kib) Der Deutsche Apothekerverband hatte Ende Juni bestimmte Teile der Hilfstaxe mit Wirkung zum 30. September 2018 gekündigt. Doch die Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband über die Neuordnung der Hilfstaxe kommen nur stockend voran. Nun gibt es eine Zwischenlösung: Die gekündigten Teile gelten vorerst weiter, teilt die ABDA mit.

21.09.2018

Kapselmaschine, Fantaschale mit Pistill und Weithalsgläser
© Foto: Darren Baker / stock.adobe.com
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Nach Angaben der Spitzenorganisation aller Apothekerinnen und Apotheker sieht die Zwischenlösung folgendermaßen aus: Bis zu einem einvernehmlichen Beschluss gelten die gekündigten Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe (§§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung) weiter.

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Bis spätestens zum 31. Dezember 2018 soll die aus je fünf Vertretern beider Vertragspartner bestehende Technische Kommission der Hilfstaxe die beiden Anlagen überarbeitet haben.

Quelle: ABDA

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