Hilfstaxe gilt vorerst weiter
Nach Angaben der Spitzenorganisation aller Apothekerinnen und Apotheker sieht die Zwischenlösung folgendermaßen aus: Bis zu einem einvernehmlichen Beschluss gelten die gekündigten Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe (§§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung) weiter.
Bis spätestens zum 31. Dezember 2018 soll die aus je fünf Vertretern beider Vertragspartner bestehende Technische Kommission der Hilfstaxe die beiden Anlagen überarbeitet haben.
Quelle: ABDA