Hilfstaxe: Musterklagen angestrebt

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte nach mehreren erfolglosen Gesprächen mit dem GKV-Spitzenverband die Anlagen 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) des Vertrages über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) zum 31. Dezember 2023 gekündigt.
Der GKV-Spitzenverband war nicht bereit, die seit Jahren nicht mehr angepassten Preise für die Herstellung von Salben, Tabletten, Kapseln, Zäpfchen und Säfte in den öffentlichen Apotheken vor Ort auf die aktuellen, in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Marktpreise für die notwendigen Inhaltsstoffe der Arzneimittel anzuheben.
Retaxierte Rezepturen
Der DAV ermutigte die Apothekerschaft gegenüber den Krankenkassen die Packungspreise laut Arzneimittelpreisverordnung abzurechnen, inkaufnehmend, dass die Krankenkassen das entsprechend retaxieren würden. Das ist passiert und Einsprüche dagegen sind laut Deutscher Apotheker Zeitung seitens der Kostenträger abgelehnt worden.
Musterklagen angestrebt
Nun geht der Streit um die Hilfstaxe in eine weitere Runde. Wie die Deutsche Apotheker Zeitung berichtet, strebt der DAV gleich mehrere Musterklagen an, die Vorbereitungen sollen bereits laufen.
Da der Deutsche Apothekerverband allerdings nicht unmittelbar betroffen und somit nicht klageberechtigt sei, falle ihm vor allem eine koordinierende Funktion zu. Wie aus Rundschreiben mehrerer Landesapothekerverbände hervorgehe, suchten diese aktuell im Kreise ihrer Mitglieder nach geeigneten Retax-Fällen für ein Klageverfahren, heißt es in dem Artikel.
Die betroffenen Apotheken erhalten den Angaben zufolge nicht nur fachliche Beratung im Beanstandungsverfahren, sondern sollen auch beim Einleiten einer möglichen Klage unterstützt werden.
Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung