Hipp muss Werbung für Kindermilch anpassen

(kib) „Darum benötigt Ihr Kind 7 x mehr Vitamin D als ein Erwachsener“ – mit solchen Aussagen hat der Babynahrungshersteller Hipp für mit Vitamin D angereicherte Kindermilch geworben. Das geht so nicht, entschied nun das Oberlandesgericht München.

11.09.2024

Zwillingsbabys liegen auf weißer Decke
© Foto: BorupFoto / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodellen)
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Das Oberlandesgericht München schloss sich der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes an, dass die Hipp-Werbung gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union verstieß, nach der nährwertbezogene Angaben nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein dürfen. Die Hipp GmbH & Co Vertrieb GmbH darf künftig nicht mehr den Eindruck erwecken, dass Kinder 7 x mehr an Vitamin D benötigen als Erwachsene. Das Urteil ist rechtkräftig.

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Der Fall

Der Hersteller hatte auf seiner Internetseite für die Produkte „Hipp Kindermilch Combiotik ab 1+ Jahr“ und „Hipp Kindermilch Combiotikab 2+ Jahr“ mehrfach einen im Vergleich zu Erwachsenen stark erhöhten Vitamin-D-Bedarf von Kindern hervorgehoben. „7 x mehr brauchst du als ich, wirst groß, gesund – ganz sicherlich" und „7 x mehr Vitamin D, starke Knochen bis zum Zeh“ hieß es unmittelbar über den Produktfotos mit dem Aufdruck „mit viel Vitamin D“.

Weiter unten auf der Webseite wurde das bekräftigt: „Darum benötigt Ihr Kind 7 x mehr Vitamin D als ein Erwachsener.“ Erst durch den Klick auf eine Schaltfläche konnten Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren, dass damit der relative Mehrbedarf von Kindern gegenüber Erwachsenen pro Kilogramm Körpergewicht gemeint war. Der absolute Bedarf an Vitamin D ist bei Erwachsenen und Kindern gleich hoch.

Ähnlich warb Hipp auf der Verpackung: In der Zusammenstellung des Produkts sei berücksichtigt, dass Kinder drei Mal mehr Calcium und sieben Mal mehr Vitamin D als Erwachsene benötigen. Lediglich aus einer schwer verständlichen Fußnote ging hervor, dass dies nur „pro kg KG (EFSA 2013, Erwachsene 80 kg, Kleinkinder 12 kg)“ gilt.

Irreführende Werbung ist rechtwidrig

„Nährwertangaben bei Lebensmitteln dürfen nicht mehrdeutig oder irreführend sein – erst recht nicht, wenn es um Kindernahrung geht“, sagt Susanne Einsiedler, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Kinder benötigen nicht mehr Vitamin D als Erwachsene. Die Hipp-Werbung suggerierte das Gegenteil. Dass sich der im Vergleich zu Erwachsenen siebenmal höhere Vitamin-D-Bedarf von Kindern nur auf den Bedarf pro Kilogramm Körpergewicht bezog, war kaum erkennbar.“

                 

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

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