Hochwasser: Seuchenschutz und Kurzarbeitergeld

(kib) Steigen die Pegel und überfluten Wassermassen Straßen und Häuser, sind die Bedingungen für Krankheitserreger auch in Deutschland gut. Was Sie Menschen in den betroffenen Gebieten zum Schutz raten können, hat die Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin zusammengefasst. Und für betroffene Apothekenangestellte wichtig zu wissen: Muss die Apotheke wegen Überflutung geschlossen werden, kann der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen.

05.06.2024

Hochwasser Dresden 2013 bei einer Wasserhöhe von 8,70 m
© Foto: mweirauch / Getty Images / iStock
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Während eines Hochwassers können verschiedene Krankheitserreger auftreten. Entsprechend kann es nach dem Abfließen des Wassers schlimmstenfalls zu Seuchen kommen – oder aber zu schweren Erkrankungen einzelner Menschen, die sich mit den jeweiligen Erregern infiziert haben.

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Welche Erreger können auftreten?

Kontaminiertes Wasser begünstigt die Ausbreitung von Hepatitis A-Viren, Typhusbakterien und Choleraerregern. Zusätzlich können weitere Pathogene bei Hochwasserkatastrophen eine Rolle spielen, unter anderem Giardia lamblia, ein Parasit, der gastrointestinale Erkrankungen hervorruft.

Darüber hinaus sind Bakterien der Gattung Leptospira eine Bedrohung. Sie verursachen Leptospirose, eine Krankheit, die schwere Schäden an Leber und Nieren verursachen kann. Und auch Noroviren sind relevant, da sie plötzlich einsetzende Gastroenteritis verursachen können. E. coli, insbesondere der Serotyp O157:H7, löst wiederum schwere Durchfallerkrankungen aus.

Wie kann man sich schützen?

Der beste Schutz ist Hygiene. Nach Kontakt zum Hochwasser sollten die Hände gründlich gewaschen und desinfiziert werden. Außerdem muss vermieden werden, dass Wasser aus Überschwemmungsgebieten geschluckt wird, auch ungewollt. Die Menschen in betroffenen Gebieten sollten ihr Trinkwasser immer abkochen, solange die Überschwemmungssituation anhält. Auch für einige Zeit danach sollte abgekochtes Wasser oder Wasser aus dem Supermarkt genutzt werden.

Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Apotheken

Sind Apotheken vom Hochwasser so stark betroffen, dass kein Betrieb möglich ist, kann für die Angestellten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit hin. Das sollte schnell geschehen, damit das Geld ab Beginn des Arbeitsausfalls gezahlt wird.

Außerdem gelten für solche Krisenfälle, abweichend von den allgemeinen Regelungen zum Kurzarbeitergelt, zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können bei Aufräumarbeiten in der Apotheke helfen, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren. Vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld müssen Arbeitszeitkonten nicht ausgeglichen werden, auch müssen Betroffene keinen Urlaub nehmen.

Worauf sollte noch geachtet werden?

Wer sich unwohl oder krank fühlt, sollte sich vorsorglich umgehend ärztlich untersuchen lassen und auf die Hochwassersituation hinweisen. Lässt sich die Ursache nicht eindeutig klären, rät die Fachgesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin zu einer Blutuntersuchung, um möglichen Krankheitserregern auf die Spur zu kommen.

Wie sieht es mit dem Impfschutz aus?

Das Robert Koch-Institut empfiehlt insbesondere Rettungskräften, auf ihren Tetanus- und Hepatitis-A Impfstatus zu achten. Der Grund: „Im Rahmen der Aufräumarbeiten ist von einer erhöhten Verletzungsgefahr auszugehen, dadurch steigt das Risiko für eine mögliche Tetanus-Infektion. Tetanus wird durch Clostridium (C.) tetani verursacht. Die im Erdreich ubiquitär vorkommenden Sporen sind widerstandsfähig gegen Hitze und Desinfektionsmittel.“

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin, Bundesagentur für Arbeit

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