Höherer Kassenabschlag ist beschlossene Sache

(kib) Mit der Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes am 20. Oktober im Bundestag ist ein höherer Abschlag für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel nicht mehr abzuwenden. Beitragszahler müssen sich zudem auf einen höheren Zusatzbeitrag einstellen.

21.10.2022

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit
© Foto: Annette Riedl / dpa / picture alliance
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Ziel der Regierungskoalition ist es, mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und stark steigende Zusatzbeiträge zu verhindern.

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Kern des Gesetzes sind Finanzreformen in allen Bereichen der GKV: Die Preisbildung von Arzneimitteln wird reformiert, die Honorierung von Ärzten verändert, die Finanzreserven der Krankenversicherung abgeschmolzen, der Apothekenabschlag erhöht.

Damit soll laut Bundesgesundheitsministerium ein 17 Milliarden Euro großes Defizit ausgeglichen werden, das die Vorgängerregierung hinterlassen habe. Facharzttermine gibt es in Zukunft schneller, und Arzneimittel ohne Zusatznutzen werden günstiger.

Die Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat ist nicht notwendig. Es handelt sich bei dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz um eine Einspruchgesetz. Ein möglicher Einspruch seitens des Bundesrates könnte jedoch vom Bundestag überstimmt werden. 

Apothekenstreiks hatten keinen Einfluss

Einen Tag vor der Abstimmung im Bundestag hatten Apotheken in vier Bundesländern nochmals gegen das Gesetz protestiert und zum Streik aufgerufen. Diesem Aufruf war zum Beispiel auch die Viktoria Apotheke in Saarbrücken gefolgt. Doch auf den Gesetzestext hatte das keinen Einfluss. Der Kassenabschlag kommt.

Die Reform mit Blick auf Arzneimittel

  • Apothekenabschlag: Der Apothekenabschlag wird von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet) erhöht.
  • Herstellerabschlag: Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
  • Reform AMNOG: Strukturelle Änderungen der Preisbildung von neuen Arzneimitteln, die keinen oder nur einen geringen Zusatznutzen haben, sowie ergänzende Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs bei patentgeschützten Arzneimitteln.
  • Preismoratorium: Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert, ergänzt um eine Ausstiegs-Regelung für bekannte Arzneimittel mit neuem Anwendungsgebiet.

Zusatzbeitrag steigt für jeden GKV-Versicherten

Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

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