Humanarzneimittel für Tiere nur noch mit Rezept abgeben

(kib) Das neue Tierarzneimittelgesetz ist am 28. Januar in Kraft getreten. Damit gilt: Möchte ein Tierhalter ein rezeptfreies und für Tiere nicht zugelassenes Humanarzneimittel kaufen, muss er dafür ein tierärztliches Rezept vorlegen. Das betrifft auch Homöopathika.

01.02.2022

Hund mit Eisbeutel auf dem Kopf, im Hintergrund Erste Hilfe-Kasten
© Foto: DoraZett / stock.adobe.com
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Mit Inkrafttreten des Gesetzes dürfen sowohl Tierhalter als auch Tierheilpraktiker nicht verschreibungspflichtige Humanarzneimittel und nicht verschreibungspflichtige und zugleich registrierte Humanhomöopathika nicht mehr bei Tieren anwenden, wenn hierfür kein Rezept vorliegt.

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Hiergegen haben Tierheilpraktiker bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker blieb allerdings erfolglos.

RP-Versandhandel verboten

Der Bundesrat stimmte im September 2022 dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zu. Mit Inkrafttreten gilt auch ein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Tierarzneimittel. Diese gibt es jetzt nur noch beim Tierarzt oder in der Apotheke vor Ort.

Mit dem TAMG gelten künftig auch strengere Regeln bei Rezepturen. Im bisher für beide Bereiche geltenden Arzneimittelgesetz wurden die auf Tierarzneimittel bezogenen Bestimmungen aufgehoben.

Der Bundestag kam mit den Vorgaben einer neuen EU-Verordnung nach, die ebenfalls am 28. Januar 2022 in Kraft getreten ist.

Quelle: bundesrat.de, Bundesverfassungsgericht

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