Ibuprofen-Paracetamol-Kombi möglicherweise bald ohne Rezept
Die weiteren Empfehlungen:
Die Experten plädieren einstimmig dafür, das nicht-opioide Antitussivum Levodropropizin zur oralen Anwendung – mit bestimmten Beschränkungen – aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.
Mehrheitlich zugestimmt wurde dem Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Dexibuprofen, dem rechtsdrehenden und pharmakologisch aktive Enantiomer von Ibuprofen, zur oralen Anwendung mit bestimmten Beschränkungen.
Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) berät das BMG und das BMEL im Hinblick auf Fragen zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab.
Mit diesen Ausschussempfehlungen wird der – in jedem Einzelfall erforderlichen – Entscheidung des jeweils zuständigen Bundesministeriums nicht vorgegriffen. Änderungen der AMVV erfolgen durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit bzw. des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Diese Verordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Einstimmig empfiehlt der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht, die Sammelposition „Schilddrüsenwirkstoffe“ in Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) aufzulösen und die Wirkstoffe Levothyroxin, Liothyronin, Tiratricol, Kaliumperchlorat, Natriumperchlorat, Diiodtyrosin und Dibromtyrosin als Einzelpositionen aufzunehmen.
Folgt der Gesetzgeber den Empfehlungen des Auschusses, könnten die Änderungen frühestens zum 1. Januar 2022 (evt. mit Übergangsfristen) in Kraft treten.
Quelle: BfArM, AMK Kommission der Deutschen Apotheker