Impfstatus: Das empfiehlt die STIKO für Geflüchtete

(wg/kib) Viele Flüchtlinge aus der Ukraine haben große Impflücken, vor allem beim COVID-19-Schutz, aber auch bei anderen Impfungen. Die Ständige Impfkommission STIKO gibt jetzt Empfehlungen für Nachholimpfungen.

15.03.2022

Flüchtlinge aus der Ukraine werden an einem Bahnhof von Helfern in Empfang genommen
© Foto: Matthias Tödt / ZB / picture alliance
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Geflüchtete und Asylsuchende sollten grundsätzlich nach den Empfehlungen der STIKO geimpft werden. Da der Impfstatus von Geflüchteten jedoch häufig unklar ist und um möglichst frühzeitig nach Ankunft in Deutschland einen eventuell fehlenden Impfschutz nachzuholen, hat die STIKO jetzt Impfempfehlungen für die Menschen nach Ankunft in Deutschland ausgesprochen (Epid Bull 4/2022: ab S. 38).

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Zudem hatte das Robert Koch-Institut in Abstimmung mit der STIKO und den Bundesländern bereits 2015 ein Konzept entwickelt, wie in der besonderen Situation der ersten medizinischen Versorgung Impfungen möglichst effektiv umgesetzt werden können (Epid Bull 41/2015). Wichtige Punkte sind dabei:

  • Impflücken sollten anhand der Impfdokumente geschlossen werden. Fehlen diese, sind Impfungen als fehlend zu werten und vorzunehmen (glaubhafte mündliche Angaben können aber berücksichtigt werden).
  • Falls Geflüchtete nicht lange in einer Einrichtung bleiben sollen, ist beim Impfschutz pragmatisch zu priorisieren.
  • Bei Engpässen gilt die Regel: Kinder zuerst impfen. Ausnahme: Gegen COVID-19 sollten ältere Menschen zuerst geimpft werden.
  • Riegelungsimpfungen zur Eindämmung von Ausbrüchen sollten prioritär verabreicht und eventuell mit anderen notwendigen Impfungen kombiniert werden.
  • Nach dem Verlassen der Unterkünfte sollen ausstehende Impfungen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder in Strukturen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt werden. Auf die Wichtigkeit sollte beim Aufklärungsgespräch hingewiesen werden. Wenn möglich sollten weitere Termine bereits beim ersten Impftermin vereinbart werden.

Die STIKO hat darüber hinaus Empfehlungen ausgesprochen, wie Impfungen nachgeholt werden sollen, wenn sie bei Kindern und Jugendlichen nicht altersgerecht erfolgt sind (Epid Bull 4/2022: ab S. 48).

Quelle: Ärzte Zeitung / Springer Medizin.de

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