Kampf gegen Arzneimittelfälschungen
Um einen Zugang zum zum securPharm-System zu erhalten, müssen sich Apotheken bei der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) mithilfe des N-Ident-Verfahrens legitimieren lassen und erhalten dann ihr elektronisches Zertifikat (N-ID), welches eine Grundvoraussetzung für die Anbindung darstellt. Das teilt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände heute - genau ein Jahr vor Inkrafttreten der europäischen Fälschungsschutzrichtlinie - mit.
Denn ab 9. Februar 2019 dürfen nur noch rezeptpflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die eine Echtheitsprüfung mit zwei Sicherheitsmerkmalen – Erstöffnungsverschluss und DataMatrix-Code – erfolgreich bestanden haben.
"Die Apotheken haben ausreichend Zeit, um sich vor dem Beginn des Scharfschaltens von ‚securPharm‘ am 9. Februar 2019 mit den neuen Sicherheitsprüfungen und geänderten Arbeitsprozessen vertraut zu machen. Mit dem System erhöhen die Apotheker die Arzneimittelsicherheit für ihre Patienten noch einmal deutlich“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, ABDA-Vorstandsmitglied und securPharm-Verantwortlicher.
Bundesweit haben seit 2013 schon fast 400 Apotheken erfolgreich am Testbetrieb von „securPharm“ teilgenommen.
Hubmann weiter: „Beim Aufbau des europäischen Fälschungsschutzsystems kümmern wir uns in Deutschland zusätzlich um einen besonderen Schutz sensibler Daten. Mit je einem Server für die Industrieunternehmen und die Apotheken werden die Daten für die notwendigen Prüfprozesse nur anonymisiert ausgetauscht. Erst wenn ein konkreter Fälschungsverdacht auftaucht, werden die entsprechenden Daten deanonymisiert gebündelt und zur Aufklärung weitergeleitet.“
Quelle: ABDA