Keine Substitution mehr

(jup) Anfang Juli hatte der G-BA eine Liste mit acht Wirkstoffen veröffentlicht, die nicht substituiert werden dürfen. Seit dem 1. August dürfen sie in der Apotheke nicht mehr ausgetauscht werden.

01.08.2016

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© Foto: contrastwerkstatt / Fotolia
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Seit dem 1. August dürfen die vier Antikonvulsiva (Carbamazepin, Phenobarbital, Primidon, Valproinsäure/Natriumvalproat) und drei Opioidanalgetika (Buprenorphin, Hydromorphon und Oxycodon) sowie das zur Blutgerinnungshemmung eingesetzte Phenprocoumon nicht mehr substituiert werden. Das hatte der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vor kurzem beschlossen und in einer Liste Anfang Juli veröffentlicht. Die zweite Tranche der "Substitutionsauschlussliste" enthält neben den Wirkstoffen auch konkrete Angaben, für welche Darreichungsformen ein Austausch gegen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen ist.

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Bei Buprenorphin gilt dies für transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer. So darf etwa künftig ein Pflaster, das bis zu drei Tagen wirkt, nicht gegen ein Pflaster, das bis zu vier Tage wirkt – und umgekehrt – ausgetauscht werden. Bei Valproinsäure und Carbamazepin gilt das Aut-idem-Verbot für Retardtabletten, ebenso bei den Analgetika Hydromorphon und Oxycodon, wenn diese unterschiedliche Applikationshäufigkeiten aufweisen (z. B. alle 12 oder alle 24 Stunden). Bei Phenprocoumon, Phenobarbital und Primidon dürfen Tabletten nicht ausgetauscht werden.

Bei anderen Opioiden wie Morphin, Hydromorphon, Fentanyl, Tilidin und Tramadol war der G-BA zu dem Schluss gekommen, dass auf Basis der Angaben in den Fachinformationen keine Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass geringfügige Änderungen der Dosis oder Konzentration des Wirkstoffes zu klinisch relevanten Veränderungen in der Wirkung bzw. schweren unerwünschten Wirkungen führen.

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