Kinderarzneimittel: Festbeträge ab Februar ausgesetzt
Ende letzten Jahres legte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein Eckpunktepapier vor. Mit den skizzierten Maßnahmen sollten die Lieferengpässe bei bestimmten Kinderarzneimitteln unmittelbar behoben werden. Ganz so schnell ging es dann doch nicht. Denn die Festbeträge für Arzneimittel werden nach einem im Sozialgesetzbuch festgelegten Verfahren bestimmt, das die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht einfach umgehen kann.
Festbeträge für 180 Kinderarzneimittel ausgesetzt
Nun zeichnet sich hier jedoch nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios eine Lösung ab. Für insgesamt 180 Kinderarzneimittel, darunter Ibuprofen-Säfte, Paracetamol-Zäpfchen und Antibiotika sollen die Festbeträge ab Februar 2023 für drei Monate komplett ausgesetzt werden. Das betrifft laut GKV-Spitzenverband Fertigarzneimittel aus folgenden Festbetragsgruppen:
Gruppenbeschreibung |
Aussetzung des Festbetrags für |
Amoxicillin, Gruppe 2 |
Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Cefalosporine, Gruppe 1 |
Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Cefalosporine, Gruppe 2 |
Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Cefalosporine, Gruppe 3 |
Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Ibuprofen, Gruppe 1B |
Sirup, Suspension zum Einnehmen |
Makrolide, neuere, Gruppe 1 |
Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Paracetamol, Gruppe 1B |
Lösung zum Einnehmen, Sirup |
Paracetamol, Gruppe 2 |
Suppositorien |
Phenoxymethylpenicillin, Gruppe 2 |
Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen |
Sulfamethoxazol und Trimethoprim, Gruppe2 |
Suspension zum Einnehmen |
Quelle: GKV-Spitzenverband Stand der Informationen: 11.01.2023
Mögliche Aufzahlungen für Versicherte fallen dann weg. Für die pharmazeutische Industrie soll die Regelung ein Anreiz sein, mehr zu liefern. Damit die datentechnische Umsetzung in den Apotheken abgestimmt und gewährleistet werden kann, gilt die Regelung erst ab Februar, heißt es auf tagesschau.de.
Quelle: tagesschau.de / GKV-Spitzenverband