Kinderarzneimittel: Rezeptur-Regelungen werden gelockert

(kib) Nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Krankenkassen bei Rezeptur-Verordnungen für Kinderarzneimittel auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung verzichten. Das Ministerium erhofft sich dadurch, dass Ärzte vermehrt Verordnungen ausstellen und in Apotheken unmittelbar mehr Rezepturen hergestellt werden.

21.12.2022

PTA schaut in den Computer, Kunde schaut zu
© Foto: Tempura / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)
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Nach Informationen der Pharmazeutischen Zeitung hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Krankenkassen gebeten, Rezeptur-Verordnungen von der Wirtschaftlichkeitsprüfung auszuschließen. So soll die Herstellung von Kinderarzneimittel-Rezepturen in den Apotheken erleichtert werden.

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„Zur Erklärung: Die niedergelassenen Mediziner haben bei ihren Arzneimittel-Verordnungen Budgets, an die sie sich halten müssen. Verordnen sie zu viel und zu teure Präparate, greift ein Spar-Mechanismus, der sich negativ auf das Honorar der Mediziner auswirkt“, heißt es in der Pharmazeutischen Zeitung.

Lauterbach hatte am Dienstag ein Eckpunktepapier vorgelegt., dessen Regelungen dabei helfen sollen, die Lieferengpasse bei Kinderarzneimitteln, aber auch bei anderen kritischen Arzneimitteln in den Griff zu bekommen. Das Eckpunktepapier ist Diskussionsgrundlage für das für 2023 geplante Generika-Gesetz. Mit einem ersten Gesetzesentwurf ist im Januar 2023 zu rechnen.

Quelle: Pharmazeutische Zeitung

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