Kinderkrankengeld 2024: 15 Arbeitstage pro Kind
Ende 2023 sind die Corona-Sonderregeln ausgelaufen. Damit hätte ab 2024 eigentlich wieder die geringere Anzahl an Kinderkrankengeldtagen pro Jahr bei häuslicher Pflege gegolten. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wurde allerdings festgelegt, dass der Anspruch auf die Kinderkrankengeldtage bis Ende 2025 erneut erhöht ist.
Danach können in den Jahren 2024 und 2025 ...
- Elternteile jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind in Anspruch nehmen (statt 10) und
- Alleinerziehende pro Kind 30 Arbeitstage (statt 20).
- Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil steigt auf 35 Arbeitstage (statt 25) und
- für Alleinerziehende auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50).
Kinderkrankgeldtage übertragen
Übrigens: Berufstätige und gesetzlich versicherte Eltern können ihre Anspruchstage auf den anderen Elternteil übertragen, wenn dieser seinen Anspruch bereits ausgeschöpft hat. Dabei gilt als Voraussetzung, dass die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber, der den Elternteil dann freistellen muss, damit einverstanden ist.
Telefonische Krankschreibung von Kindern
Bereits seit dem 18.12.2023 gelten die Regeln für eine telefonische Krankschreibung auch für die Feststellung der Erkrankung von Kindern. Berufstätige Eltern können damit bei einer leichten Erkrankung für maximal fünf Tage die notwendige ärztliche Bescheinigung telefonisch in der Kinderarztpraxis beantragen.
Quelle: Adexa