Klarheit bei der Wundversorgung

(kib) Nach einigem Hin und Her herrscht nun endlich Klarheit: Der Bundestag hat heute die Fristenverlängerung zur Wundversorgung mit Blick auf die „Sonstigen Produkte“ beschlossen. Sie sind somit bis zum 2. Dezember 2025 erstattungsfähig.

31.01.2025

Weißer Wundverband wird von Hand im Einmalhandschuh gehalten
© Foto: ok-foto / stock.adobe.com
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Mit dem heutigen Beschluss des Bundestags, im Rahmen des Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetzes (GVSG) die Übergangsfrist für Wundversorgungs-Studien zu verlängern, bleiben „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ nun doch bis zum 2. Dezember 2025 erstattungsfähig.

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Sonstige Produkte zur Wundbehandlung

Darunter sind Produkte zu verstehen, deren Hauptwirkung über die Verbandmitteleigenschaften hinaus therapeutisch wirken, also pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungen haben. Ein Beispiel hierfür sind antimikrobiell wirkende silberhaltige Wundauflagen.

Solche Produkte können künftig erst nach Antragstellung des Herstellers und anschließender Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und Listung in Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie verordnet werden.

Hintergrund

Die ursprüngliche Übergangsfrist war zum 02. Dezember 2024 ausgelaufenDie Bundesregierung wollte diese Übergangsregelung um weitere 18 Monate verlängern. Doch wegen des Bruchs der Regierungskoalition kam es nicht mehr dazu. Auf Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sollte die Übergangsfrist dann bis zum 2. März 2025 verlängert werden. Da hier die Rechtssicherheit fehlte, riet die Kassenärztliche Bundesvereinigung bis zu einer Klärung von der Verordnung ab. Einige Krankenkassen erstatteten weiterhin auf Kulanz entsprechende Produkte.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVmed) begrüßt den Beschluss. „Mit der gesetzlichen Fristverlängerung entsteht Klarheit bei den Versorgenden, Apotheken sowie Krankenkassen zum Thema Wundversorgung. Vor allem ist damit aber die Versorgungslücke bei Menschen mit chronischen Wunden geschlossen und die ärztliche Therapiefreiheit gesichert“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. 

Quelle: Bundesverband Medizintechnologie (BVMed)

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