Kosmetika: Unerwünschte Wirkungen online melden

(kib) Sorgt die Anwendung des Makeups oder der neuen Nachtcreme für Pickel, Rötungen oder andere unerwünschte Wirkungen, können Verbraucherinnen und Verbraucher das jetzt über das Bundesportal direkt online an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit melden. Bisher ging das nur per Brief oder E-Mail.

30.04.2024

Grüne Micellenlösung wird auf ein Wattepad gegeben
© Foto: Valentyna Yeltsova / Getty Images / iStock
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Hautausschlag kann eine unerwünschte Wirkung von Kosmetik sein. Bei solchen oder anderen Reaktionen auf ein kosmetisches Mittel ist es wichtig, dass die betroffene Person oder das behandelnde medizinische Personal die Information an die Behörden weitergibt. Das geht jetzt über ein Formular, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit online bereitstellt.

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Das Formular fragt wichtige Informationen ab und unterstützt mit Hilfstexten. Die Informationen können den Behörden und den betroffenen Firmen helfen, Probleme zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, um Verbraucherinnen und Verbraucher effektiver zu schützen.

Das Bundesportal

Das Bundesportal ist der zentrale Zugangspunkt zu den Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Herausgeber des Bundesportals ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Hintergrund für das Bundesportal ist das Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017. Dadurch wurden Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten und ihre Internet-Portale miteinander zu einem Verbund zu verknüpfen. Das Angebot soll sich dabei an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer orientieren und nicht an den Gewohnheiten der Behörden. Die Verwaltung in Deutschland soll dadurch bürgernäher, transparenter und effizienter werden.

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