Krankengeld trotz später Krankmeldung

(fl/mwo) Wenn der Arzt die Krankmeldung verschickt, trägt der Versicherte kein Risiko. Das Bundessozialgericht hat nun entschieden: Krankengeld gibt‘s auch, wenn beim Versand etwas schiefgeht.

21.08.2019

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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Das gilt jedenfalls dann, wenn der Patient die Bescheinigung gar nicht in die Hand bekommt und davon ausgehen kann, dass die Kasse dies billigt, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Aktenzeichen B 3 KR 6/18 R und B 3 KR 18/18 R).

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Ausnahmefall: Arzt schickt Krankenschein direkt an Kasse

Der Kläger wurde nach Herzinfarkt vom Hausarzt als arbeitsunfähig eingestuft. Die Bescheinigung wurde ihm nicht ausgehändigt, vielmehr hatte der Arzt sie mit Freiumschlag pünktlich direkt an die Kasse versandt. Doch der Brief kam nicht an, was erst nach zwei Wochen auffiel. Erst danach wollte die Kasse Krankengeld zahlen.

Laut Gesetz setzt der Anspruch auf Krankengeld voraus, dass die AU-Bescheinigung innerhalb von sieben Tagen bei der Kasse eingeht. Für die Vorlage bei der Kasse jedenfalls beim Krankengeld ist nach einem BSG-Urteil von 2018 der Versicherte zuständig – selbst wenn ihn bei einer Verspätung kein Verschulden trifft. Das BSG bestätigte, dass zwar grundsätzlich der Versicherte das Übermittlungsrisiko trägt. Hier liege jedoch ein Ausnahmefall vor. Denn der Kläger habe die Bescheinigung ja gar nicht ausgehändigt bekommen. Eine Patientenpflicht, bei ihrer Kasse anzurufen und auf die zu erwartende AU-Bescheinigung hinzuweisen, bestehe nicht, urteilten die Richter.

Quelle: Ärzte Zeitung

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