Krankenkassen erstatten manche rezeptfreie Arzneimittel

(kib) Von den 109 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstatten 76 ihren Versicherten freiwillig bestimmte rezeptfreie Arzneimittel. Davon profitieren vor allem Schwangere, die bei 41 Krankenkassen ihre Arzneimittel mit Eisen, Magnesium, Folsäure oder Jodid unter bestimmten Bedingungen als Satzungsleistung erstattet bekommen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf Basis einer aktuellen Auswertung hin.

20.02.2019

Schwangere hält Medikamente/Nahrungsergänzungsmittel in Hand
© Foto: JoKMedia / Getty Images / iStock
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„Mit ihren freiwilligen Satzungsleistungen wollen sich die Krankenkassen im Wettbewerb gegeneinander profilieren“, sagt DAV-Selbstmedikationsbeauftragter Stefan Fink: „Im Bereich der Selbstmedikation können sich daraus sinnvolle Angebote für einzelne Patientengruppen ergeben.

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Allerdings sollten Patienten im Vorhinein die genauen Erstattungsbedingungen der eigenen Krankenkasse prüfen: „Meist definiert die Kasse die Art der erstattungsfähigen Medikamente, setzt eine Höchstgrenze in Euro pro Jahr und fordert eine ärztliche Empfehlung in Form eines Grünen Rezepts.

Eine Liste mit erstattungsfähigen rezeptfreien Arzneimitteln von Krankenkassen ist im Internet abrufbar.

Quelle: Abda

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