Kurzfristige Abklärung psychischer Beschwerden

(kib) Menschen mit psychischen Beschwerden können künftig schnell einen ersten Termin beim Psychotherapeuten erhalten. Wie die Bundespsychotherapeutenkammer berichtet, können diese ihren Patienten ab dem 1. April 2017 eine Sprechstunde anbieten. Damit sind kurzfristig Termine von 25 oder 50 Minuten möglich, in denen Patienten eine erste Beratung bekommen.

21.06.2016

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Sie erfahren, ob bei ihnen Selbsthilfe- oder Beratungsangebote ausreichen, ob sie psychisch erkrankt sind und welche Behandlung sie benötigen oder ob weitere diagnostische Abklärungen erforderlich sind. Am 16. Juni hat der Gemeinsame Bundesausschuss die dafür notwendige Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen.

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Eine weitere wichtige Verbesserung aus Sicht der Kammer ist die Möglichkeit, akut Kranken unmittelbar zu helfen. Ziel der neuen Akutbehandlung ist es, akute psychische Krisen oder Ausnahmezustände zu bessern. Sie ist damit gedacht für Patienten, die rasch Hilfe benötigen, weil sie sonst schwerer oder chronisch erkranken, nicht mehr arbeiten können oder die andernfalls ins Krankenhaus eingewiesen werden müssen.

Diese kurzfristige Intervention besteht aus bis zu 24 Gesprächseinheiten à 25 Minuten, die sehr rasch nach der Sprechstunde beginnen können. Diese Leistungen müssen auch nicht bei der Krankenkasse beantragt werden.

Die psychotherapeutische Sprechstunde löst jedoch nicht den grundsätzlichen Mangel an Behandlungsplätzen. Wer eine erste Diagnose und Beratung in der Sprechstunde erhalten hat, muss sich auch künftig in vielen Regionen auf Wartezeiten bis zum Beginn der klassischen Einzeltherapie einstellen, dämpft die Kammer die Erwartungen.

Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer 

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