Länder plädieren für drei Jahre PTA-Ausbildung

(cnie) Der Entwurf zum PTA-Reformgesetz wird den Ansprüchen des Berufs nicht gerecht. Das findet der Bundesrat und hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) empfohlen, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten.

14.10.2019

Bundesrat
© Foto: Robert Schlesinger / ZB / picture-alliance / dpa
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Am vergangenen Freitag hat sich die Länderkammer mit der PTA-Reform befasst und folgte den Empfehlungen des Gesundheitsausschusses. Die PTA-Ausbildung sollte demnach drei Jahre dauern und eine Struktur mit einem Wechsel von Abschnitten der schulischen und praktischen Ausbildung erhalten. Im Beschluss heißt es: "Eine Ausbildungsvergütung ist von Beginn an zu zahlen, der Beruf ist sonst nicht konkurrenzfähig gegenüber anderen Gesundheitsfachberufen." Das Schulgeld soll komplett entfallen.

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Bundesrat stimmt gegen ABDA-Meinung

Damit stellt sich der Bundesrat hinter die Forderung der Apothekengewerkschaft Adexa und des Berufsverbandes der PTA (BVpta) – aber gegen die ABDA. Sie hatte zur Empfehlung des Gesundheitsausschusses gesagt: "Aus unserer Sicht führen die Empfehlungen der Ausschüsse nicht zu einer Steigerung der Attraktivität der Ausbildung und des Berufs der PTA. Wir haben vielmehr die Sorge, dass die Ausbildung der PTA an Stringenz verliert, sie unnötig kompliziert wird und damit für alle Beteiligten aufwändig gemacht wird, ohne dass daraus ein adäquater Zugewinn resultiert."

Der Bundesrat will auch die Kompetenzen der PTA erweitern. Die Beaufsichtigungspflicht durch den Apotheker soll entfallen, "wenn der Apothekenleiter nach schriftlicher Anhörung des pharmazeutisch-technischen Assistenten Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten schriftlich oder elektronisch festgelegt hat". Ausnahmen, bei denen die Beaufsichtigun weiterhin Pflicht bleiben soll, sind BtM-Arzneimittel oder patientenindividuelles Verblistern.

Quelle: Bundesrat / ABDA

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