Laientests: Auseinzeln nicht erlaubt
Die Abstimmung dafür ist mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgt. „Die Sonderzulassung wird mit der Auflage verbunden, dass Tests aus Großpackungen durch einen Vertreiber nicht vereinzelt und separat an den Endverbraucher abgegeben werden dürfen. Bei der Abgabe von Großpackungen ist in geeigneter Weise deutlich darauf hinzuweisen“, heißt es in dem Schreiben der Bezirksregierung.
Das BfArM habe das Auseinzelungsverbot damit begründet, dass das Risiko von falsch und/oder unvollständig zusammengestellten kleineren Verpackungseinheiten vermieden werden solle, heißt es weiter. Schließlich bringe die Auseinzelung das Risiko der Fehlanwendung mit sich, weil die Gebrauchsanweisung möglicherweise fehle. Es ist davon auszugehen, dass die anderen Landesbehörden eine vergleichbare Position einnehmen werden.
Quelle: ABDA
Kommentar von Thonke
Es ist unglaublich, dass uns die Kompetenz der richtigen Abgabe abgesprochen wird.