Lauterbach macht Ernst mit Aus für Homöopathie als Kassenleistung
Kein Nutzen, keine Leistung: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) macht Ernst mit der Streichung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sowie homöopathischer Leistungen als Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Angehängt werden soll das Ganze an das geplante Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG).
Für die Wirksamkeit entsprechender Arzneimittel und Leistungen liege „keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz“ vor, heißt es in einem der Ärzte Zeitung vorliegenden Referentenentwurf.
Die Nutzung von Homöopathika und Anthroposophika sowie homöopathischer Leistungen soll daher ausschließlich auf der „eigenverantwortlichen Entscheidung der Versicherten“ beruhen und von diesen selber bezahlt werden.
Nur noch via privater Zusatzversicherungen
Streichen will Lauterbach auch die Möglichkeit, dass Kassen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathisch-ärztliche Leistungen über Verträge zur Integrierten Versorgung nach Paragraf 140a im SGB V erstatten können. AOK, TK & Co. sollen ihren Versicherten diese Leistungen nur noch über private Zusatzversicherungen anbieten können.
Bei Grünen und CDU waren die Globuli-Pläne Lauterbachs auf scharfe Kritik gestoßen – FDP und Ärzteschaft hatten das Ansinnen dagegen begrüßt.
Quelle: Ärzte Zeitung
Kommentar von Christoph Trapp
Ein breites Bündnis bestehend aus Therapeuten- und Patientenverbänden setzt sich politisch und per Bundestagspetition für den Erhalt der freiwilligen Satzungsleitung Homöopathie und anthroposophische Arzneimittel ein. Es haben bereits mehr als 40.000 Menschen online unterzeichnet. Listen und Link gibt es zum Beispiel auf der Webseite vom Bundesverband Patienten für Homöopathie.