Lieferengpässe bei Medizinal-Cannabis

(cnie) Seit März dürfen Apotheker Cannabisarzneimittel legal an Kunden abgeben, nun scheint es Lieferprobleme beim Medizinal-Cannabis zu geben. Derzeit sind die deutschen Patienten noch auf Pflanzen aus Kanada und den Niederlanden angewiesen. Ändern soll sich das ab 2019, wenn auch die ersten Cannabisblüten in Deutschland produziert werden.

28.07.2017

Arzt mit Cannabis
© Foto: megaflopp / stock-adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bestätigt, dass es Lieferengpässe bei Cannabis-Blüten gibt. Einzelne Patienten hätten das BfArM auf die fehlende Verfügbarkeit der jeweils verschriebenen Cannabisarzneimittel in den Apotheken aufmerksam gemacht.

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Derzeit seien nach Wissen des BfArM bei der zuständigen Stelle in den Niederlanden nicht genügend Medizinal-Cannabisblüten vorhanden, um die bereits vorliegenden Bestellungen aus Deutschland zu beliefern. Zur Lieferfähigkeit der Medizinal-Cannabisblüten aus Kanada liegen dem BfArM keine belastbaren Informationen vor.

Die im Moment in Deutschland verfügbaren Medizinal-Cannabisblüten werden in Arzneimittel-Qualität in den Niederlanden und in Kanada produziert und nach Deutschland importiert. Ein Anbau von Medizinal-Cannabis findet in Deutschland bislang nicht statt, ist jedoch durch die gesetzlichen Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes ab 2019 geplant. Ziel des BfArM ist es, die Versorgung schwerkranker Patientinnen und Patienten künftig mit in Deutschland angebautem Cannabis in pharmazeutischer Qualität sicherzustellen.

Das BfArM habe seine Einflussmöglichkeiten bereits ausgeschöpft, verfüge jedoch nicht über weitere Einflussmöglichkeiten auf die deutschen Importeure oder die Exporteure aus den Niederlanden und Kanada, antwortete das Bundesinstitut auf Anfrage von DAS PTA MAGAZIN.

Anträge auf Erteilung einer Importgenehmigung bearbeitet das BfArM mit Blick auf die Versorgung der Patienten mit hoher Priorität. Alle bis zum 23.7. eingegangenen Anträge auf Erteilung einer Importgenehmigung sind vom BfArM bereits genehmigt worden. Damit sind derzeit Importgenehmigungen im zweistelligen Bereich offen, die von den Importeuren genutzt werden können. Aus betäubungsmittelrechtlicher Sicht des BfArM bestehen insofern keinerlei Hindernisse für einen Import.

Quelle: BfArM

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