Marktfreigabe für Alzheimer-Wirkstoff

(kib) Nach längerem Hin und Her darf Lecanemab nun doch in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden. Die Europäische Kommission hat das Alzheimer-Medikament am 15. April zugelassen.

22.04.2025

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© Foto: urbazon / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodel)
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Alzheimer-Antikörper sind nicht unumstritten. Das gilt auch für Lecanemab (Leqembi). Nach längerem Vorgeplänkel hat der Wirkstoff aus einer Allianz Eisais mit Biogen jetzt doch noch die Zulassungshürde genommen und kann in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden.

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Ab wann es in Deutschland tatsächlich verfügbar ist, sei noch unklar, berichtet die Alzheimer Forschung Initiative. 

FAQ Leqembi (Lecanemab)

Die Alzheimer Forschung Initiative e. V. hat ein FAQ zu dem neuen Alzheimer-Medikament erstellt. Auf der Website gibt es unter anderem Antworten darauf, wie die Substanz wirkt, für welche Patientinnen und Patienten sie geeignet ist oder ob vor der Behandlung mit dem Medikament ein Gentest notwendig ist.

Wie funktioniert die Behandlung mit Leqembi?

Verabreichung des Medikaments

  • Leqembi wird als Infusion (Tropf) alle zwei Wochen direkt in die Vene verabreicht.

Kontrolle auf Nebenwirkungen

  • Vor Beginn und während der Behandlung sind Magnetresonanztomografie-(MRT)-Untersuchungen notwendig, um mögliche Nebenwirkungen wie Hirnschwellungen oder kleine Blutungen im Gehirn zu erkennen.
  • Diese Untersuchungen müssen vor der 5., 7. und 14. Dosis gemacht werden. Sollten während der Behandlung Beschwerden wie Kopfschmerzen, Verwirrtheit oder Übelkeit auftreten, kann eine zusätzliche MRT-Untersuchung notwendig sein.

Wer kann das Medikament erhalten?

  • Nur Menschen mit höchstens einer Kopie des Gens ApoE4 können Leqembi erhalten. Dies entspricht rund 85 Prozent aller Menschen mit Alzheimer, jedoch kommen ausschließlich Menschen im Frühstadium der Erkrankung für eine Behandlung infrage.
  • Wer mit Leqembi behandelt werden kann, muss immer im Einzelfall genau geprüft werden.

Besondere Sicherheitsvorkehrungen

  • Nur Patientinnen und Patienten, die die Voraussetzungen erfüllen, dürfen das Medikament bekommen. 
  • Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten erhalten Informationen und Schulungen, um Nebenwirkungen frühzeitig zu erkennen.

Quelle: Ärzte Zeitung, Alzheimer Forschung Initiative e. V.

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