Medizinalcannabis aus dem Internet

(cnie) Seit April unterliegt die Verordnung von Medizinalcannabis nicht länger dem Betäubungsmittelgesetz. Medizinalcannabis wird per E-Rezept verschrieben. Ist es dadurch zu leicht, medizinisches Cannabis über das Internet zu beziehen? Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi will den Onlinehandel mit Cannabis erschweren.

19.08.2024

Cannabis-Joint
© Foto: LordHenriVoton / Getty Images / IStock (Symbolbild mit Fotomodell)
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„Es darf nicht sein, dass das Kiffen von Medizinalcannabis im Rundum-sorglos-Paket über drei Klicks im Internet so leicht ermöglicht wird“, sagte Philippi der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“  am Freitag, 16 August. Dem Zeitungsbericht zufolge will der SPD-Politiker den Cannabis-Handel im Internet in den Griff bekommen und Gesetzeslücken schließen.

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Auf Cannabis spezialisierte Webseiten boomen

Die Online-Plattformen, über die Rezepte für Cannabis ausgestellt werden, sind oft speziell darauf ausgerichtet und werben im Internet sehr aktiv für sich. Gegen eine Gebühr stellen sie ein Privatrezept aus. Die Webseiten und die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte haben ihren Sitz oft im Ausland, heißt es in einem Bericht der Deutschen Presse Agentur (dpa). Die Kosten für Selbstzahlende liegen ähnlich wie die Preise auf dem Schwarzmarkt – bei garantierter Qualität.

Im dpa-Bericht schildert ein Mann aus Berlin, wie einfach er an ein Cannabisrezept im Internet gelangt ist:  „Die Sprechstunde ging nicht mal fünf Minuten. Mir wurden vier Leiden zur Auswahl gegeben und ich habe mich für Rückenschmerzen entschieden und schon hatte ich das Rezept."

Schwere Nebenwirkungen von Cannabinoiden

Die Expertengruppe „Medizinisches Cannabis" der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) erklärte, diese Webseiten sprießen aus dem Boden". Den Ärztinnen und Ärzten sei es auf den Plattformen kaum möglich, ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen.

Cannabisblüten sind je nach ihrem Spektrum und Gehalt an Cannabinoiden keinesfalls frei von unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Diese können laut DPhG auch schwererer Natur sein oder zu Spätfolgen führen. Vor allem Blüten mit hohem THC-Gehalt stellen ein Risiko dar und dürften die Fallzahlen von psychotischen Ereignissen erhöhen. Das treffe auch Cannabis-gewohnte Konsumentinnen und Konsumenten. 

Ausnahme Nabilon

Der Wirkstoff Nabilon ist auch weiterhin auf dem BtM-Rezept zu verordnen. Im Cannabisgesetz, das zum 1. April 2024 in Kraft getreten ist, wird Nabilon weiterhin als Betäubungsmittel im Betäubungsmittelgesetz (Anlage III) aufgeführt. Bei Nabilon handelt es sich um ein synthetisches Cannabinoid, das strukturell Delta-9-Tetrahydrocannabinol – dem psychoaktiven Hauptbestandteil der Cannabispflanze – ähnelt. 

Tatsächlich liegt der durchschnittliche Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) heute viel höher als früher. Laut dem Europäischen Drogenbericht verdoppelte sich der THC-Gehalt allein zwischen 2012 und 2022.

Quelle: dpa / KBV / DPhG

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