Medizinalcannabis: Dronabinol schlägt Blüten
Am häufigsten werden danach seit Inkrafttreten des Gesetzes mit 78 Prozent dronabinolhaltige Rezepturarzneimittel verordnet, gefolgt von cannabinoidhaltigen Fertigarzneimitteln (32 %) und Cannabisblüten (24 %). Schmerz- und Palliativmediziner (68 %) liegen dabei beim Ausstellen der Rezepte vor Allgemeinärzten (39 %), Onkologen (24 %) und Internisten (17 %). Auf dem Land ist der Anteil der Allgemeinmediziner besonders hoch, sie stellen 48 Prozent aller Rezepte aus. In der Großstadt sind es dagegen nur 30 Prozent. Fast jede zweite PTA (49 %) denkt, dass unter der Ärzteschaft noch Informationsbedarf bezüglich Medizinalcannabis besteht.
Auf die Frage, „Welche Probleme treten bei Ihnen in der Apotheke im Umgang mit Cannabisblüten auf?“, beklagen die Hälfte der kleinen Apotheken (bis 3 Mitarbeiter) den langen Vorlauf, bis die Kostenübernahme durch die Krankenkasse für Blüten und Verdampfer steht. Bei den mittleren (4 – 9 Mitarbeiter) sind es nur 34 Prozent, und bei den großen (ab 10 Mitarbeiter) 45 Prozent.
Was die Herstellung von Rezepturarzneimitteln wie Kapseln/Tropfen mit Dronabinol anbelangt, finden nur 26 Prozent der PTA in kleinen Apotheken, das dazu Übung notwendig ist. In großen Apotheken mit zehn oder mehr Kollegen beklagen das dagegen 43 Prozent. Die Top drei der Informationsquellen zum Thema Cannabinoide stellen unter den teilnehmenden PTA neben Fachzeitschriften und Fachbüchern, das Internet sowie Firmeninformationsmaterial dar.
Die Umfrage zu Medizinalcannabis wurde vom 13. bis 20. Februar unter 1062 Mitgliedern des PTA Tester-Clubs der Fachzeitschrift DAS PTA MAGAZIN durchgeführt. Insgesamt haben 954 PTA die Umfrage abgeschlossen. Etwa ein Drittel der Teilnehmer (32 %) hatten noch nie ein Rezept über cannabisbasierte Arzneimittel in der Hand und wurden deshalb von der weiteren Auswertung ausgeschlossen. Die abgebildeten Prozentangaben beziehen sich auf die 647 PTA, die bereits Erfahrungen mit Cannabisverordnungen haben.