Medizinische Hilfsmittel auf E-Rezept
Wie es in der Mitteilung der ABDA heißt, sind unter den Krankenkassen die Techniker Krankenkasse, die DAK und die AOK-Bayern. Insgesamt könnten insgesamt mehr als 30 Millionen Versicherte gesetzlicher Krankenkassen ab 2024 ihre medizinischen Hilfsmittel ganz ohne Papierrezept per digitaler Verordnung beziehen. Verpflichtend wird das E-Rezept für Hilfsmittel jedoch erst ab dem 1. Juli 2026.
Apotheken sind zum Einlösen (noch) nicht verpflichtet
Demzufolge besteht für Apotheken keine gesetzliche Verpflichtung, bereits vor diesem Stichtag solche E-Rezepte anzunehmen und zu beliefern. Aktuell ist nicht davon auszugehen, dass die Warenwirtschaften der Apotheken die Abgabe und Abrechnung schon flächendeckend unterstützen.
Sofern die jeweilige Apotheken-Software dies ermöglicht, können Apotheken vorher jedoch selbst entscheiden, ob sie an einem entsprechenden Pilotprojekt teilnehmen möchten oder nicht.
Aktueller Stand
Über das E-Rezept dürfen aktuell ausschließlich Fertigarzneimittel beziehungsweise alle dafür zugelassen Arzneimittel verordnet werden. Die Verschreibung von beispielsweise Heil- oder Hilfsmitteln mittels einer Freitextverordnung ist noch nicht zulässig.
Somit sollten entsprechende E-Rezepte zurückgewiesen werden, da diese ansonsten eine große Gefahr für Retaxationen (Abrechnungskürzungen oder -zurückweisungen) bergen.
Quelle: ABDA