Mehlwurmpulver mit mehr Vitamin D

Die neue Verordnung der EU-Kommission, die die Verwendung des speziell behandelten Mehlwurmpulvers als Zutat in Backwaren, Käse und weiteren Lebensmitteln in der Europäischen Union erlaubt, ist am 10. Februar 2025 in Kraft getreten.
Mehlwürmer sind Novel Food
Mehlwürmer sind die Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor). Bereits im Jahr 2021 wurden sie – als erstes Insekt – nach der Novel-Food-Verordnung als neuartiges Lebensmittel für den europäischen Markt zugelassen, berichtet das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE). Die getrockneten Larven dürfen seitdem ganz oder in Pulverform in zahlreichen Produkten wie Pasta, Keksen und Energieriegeln eingesetzt werden.
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Nach Mehlwurm, Heuschrecke und Hausgrille dürfen seit Januar 2023 auch die Larven des Getreideschimmelkäfers, Buffalowurm genannt, als Lebensmittelzutat verwendet werden.
Blick aufs Zutatenverzeichnis
Der Lebensmittelverband Deutschland weist darauf hin, dass verarbeitete Insekten, wie alle anderen kennzeichnungspflichtigen Zutaten auch, im Zutatenverzeichnis angegeben werden müssen.
Dieses enthält alle Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils. Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis bei der Hausgrille lautet z. B. „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“. Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis beim Getreideschimmelkäfer lautet entweder, „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“. Neben dem lateinischen Namen wird also auch die jeweilige deutsche Bezeichnung angegeben.
Mit UV-Licht behandelt
Nun darf auch das mit UV-Licht behandelte Mehlwurmpulver eines einzelnen französischen Herstellers den genannten Produkten zugesetzt werden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in einem Gutachten bestätigt, dass der Verzehr dieses Pulvers unbedenklich ist.
Einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung mit Vitamin D wird das Pulver jedoch nicht leisten. Wie es bei der EFSA heißt, enthält das Mehlwurmpulver zwar durch die UV-Behandlung mehr Vitamin D. Es stelle jedoch „keine wesentliche Vitamin-D3-Quelle“ dar.
Welche Lebensmittel dürfen wie viel UV-behandeltes Mehlwurmpulver enthalten?
Verwendet werden darf UV-behandeltes Mehlwurmpulver nur in den in der Zulassung vorgesehenen Lebensmittelkategorien mit bestimmten Zusatzhöchstmengen:
- Brot und Brötchen: 4,0 g/100 g (entspricht ca. 3,2 µg Vitamin D3 /100 g Lebensmittel)
- Kuchen: 4,0 g/100 g (entspricht ca. 3,2 µg Vitamin D3 /100 g Lebensmittel)
- Erzeugnisse aus Teigwaren: 3,5 g/100 g (entspricht ca. 2,8 µg Vitamin D3 /100 g Lebensmittel)
- verarbeitete Kartoffelprodukte: 3,0 g/100 g (entspricht ca. 2,4 µg Vitamin D3 /100 g Lebensmittel)
- Käse und Käseprodukte: 1,0 g/100 g (entspricht ca. 0,8 µg Vitamin D3 /100 g Lebensmittel)
- Obst- und Gemüsekompotte: 3,5 g/100 g (entspricht ca. 2,8 µg Vitamin D3 /100 g Lebensmittel)
Übrigens: Die Behandlung von Lebensmitteln mit UV-Strahlung ist nicht neu, sondern wird in der Lebensmittelindustrie etwa zur Haltbarmachung von Produkten eingesetzt. Zur Vitamin-D-Anreicherung wird das Verfahren unter anderem bereits bei Speisepilzen angewandt.
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Ob Gojibeeren, Insekten oder Zellfleisch – zunehmend landen neue Lebensmittel auf unseren Tellern. Nicht alle sind von Nutzen für Mensch und Umwelt, wie die Beiträge des UGB-Fachtags „Ernährung aktuell“ zeigten.
Quelle: BZfE, Lebensmittelverband Deutschland