Metformin kann stinken
Eine Analyse der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) für den Zeitraum 2021 bis 2023 zeigt 273 Spontanberichte zu Metformin-haltigen Arzneimitteln (Mono- und Kombipräparate) aus Apotheken. Vorwiegend wurde der Geruch der betroffenen Präparate beanstandet.
Amingeruch ist Übeltäter
In 113 Fällen wurde über einen unter anderem „penetranten“, „widerlichen“ oder „fischigen“ Geruch berichtet, heißt es in der Mitteilung. Davon traten in 41 Fällen Übelkeit und Erbrechen auf, die vereinzelt zu einer Therapieunterbrechung führten.
Die der AMK vorliegenden Stellungnahmen betroffener Hersteller weisen auf den typischen Amingeruch des Wirkstoffs hin. Dieser Geruch sei produkttypisch und stehe daher nicht in Zusammenhang mit einem Qualitätsmangel.
Galenik scheint von Bedeutung
Im Auftrag der AMK hat das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e. V. (ZL) eine Untersuchung jeweils einer Charge von elf Metformin-haltigen Monopräparaten verschiedener Generikaanbieter durchgeführt. Der Geruch der Filmtabletten wurde direkt nach dem Ausblistern untersucht und gemäß Ph. Eur., Ziffer 2.3.4 (Tabletten liegen 15 Minuten offen) beurteilt. Die Prüfung wurde von drei Testpersonen unabhängig durchgeführt.
Keines der untersuchten Präparate wurde direkt nach dem Öffnen des Blisters von allen Personen als geruchsfrei bewertet. Die Gerüche wurden als fischig (aminartig), nach Lösemittel oder rauchig beschrieben.
Die Präparate der 1 A Pharma GmbH und Hexal AG wurden von den Testpersonen sowohl direkt nach dem Ausblistern als auch 15 Minuten später als am stärksten riechend beurteilt. Dies korreliert auch mit der Anzahl an Spontanberichten an die AMK; Meldungen zum Geruch liegen überproportional häufig zu den Präparaten von 1 A Pharma und der Hexal AG vor.
Neben der subjektiven Wahrnehmung von Gerüchen scheint somit auch die Galenik der Arzneiformen der jeweiligen Anbieter einen Einfluss darauf zu haben, wie stark der inhärente Geruch wahrgenommen wird.
Kundschaft informieren
Beklagen sich Kundinnen und Kunden über einen unangenehmen Geruch bei Metformin-haltigen Arzneimitteln, sollte das pharmazeutische Personal zu den Hintergründen informieren und auf die Risiken eines eigenmächtigen Absetzens des Arzneimittels hinweisen.
Sollte ein „Auslüften“ der Tabletten nach dem Ausblistern oder die Einnahme während des Essens nicht zur Besserung der Einnahmetreue beitragen, kann ein Herstellerwechsel erwogen werden, ggf. unter Angabe pharmazeutischer Bedenken (Sonder-PZN) mit einer Begründung wie z. B. „Geruch/Non-Adhärenz“, heißt es in der AMK-Meldung.
Ungewöhnliche Gerüche von Arzneimitteln, die mit unerwünschten Wirkungen bei betroffenen Patienten im Zusammenhang stehen, sind bitte über das UAW-Formular an die AMK zu melden. Nur so lassen sich wichtige patientenindividuelle Faktoren angemessen dokumentieren und beurteilen.
Quelle: AMK