Methadon ist kein Krebsheilmittel
Das Opioid Methadon ist zur Behandlung starker Schmerzen zugelassen und ein etabliertes Medikament in der Schmerztherapie bei Krebserkrankten. Es sollte jedoch nicht zur Tumortherapie eingesetzt werden. Die derzeit vorliegenden Daten aus Labor- und Tierversuchen sowie einer Studie mit 27 Krebspatienten reichen nicht aus, um eine Behandlung zu rechtfertigen.
Auf diesen ersten Befunden basierende Fernseh- und Hörfunkbeiträge kursieren jedoch seit einigen Monaten in den Medien und vermittelten den Eindruck, dass Methadon vor allem für therapieresistente Tumorleiden eine erfolgversprechende Therapieoption sei. „Das ist falsch. Was im Labor und in sehr kleinen Studien funktioniert, hat bei Patienten in der breiten Anwendung nicht zwangsläufig die gleiche Wirkung“, betont PD Dr. med. Stefan Wirz, Sprecher des Arbeitskreises Tumorschmerz der Deutschen Schmerzgesellschaft. Infolge von Medienberichten entstand außerdem ein erheblicher Druck auf Ärzte, Methadon zu verschreiben.
Im Laborversuch hatten Forscher 2014 herausgefunden, dass die Gabe von Methadon bei Glioblastomzellen, die Wirkung von Zytostatika, also Medikamenten, die verhindern oder verzögern, dass sich Tumorzellen teilen und verbreiten, um 90 Prozent verstärken. Grund dafür sind Opioid-Rezeptoren an der Oberfläche der Tumorzellen, an die das Methadon, aber auch die anderen zur Schmerztherapie eingesetzten Opioide, andocken.
Dadurch wird die Aufnahme des „Zellgifts“ (das Zytostatikum) in die Zelle erleichtert und der Transport aus der Zelle gehemmt, sodass sich das Medikament in den Krebszellen besser anreichert. Zwei günstige Effekte, die das Absterben der Tumorzelle beschleunigen können. „Ob Methadon oder andere Opioide diese unterstützende und verstärkende Wirkung auch bei Patienten mit Glioblastom haben könnten, weiß man zum jetzigen Zeitpunkt nicht“, so Wirz.
Methadon ist nur zur Schmerztherapie oder zur Substitution bei Opiatabhängigkeit zugelassen. Eine Prognosebesserung durch Methadon bei Tumorpatienten ist nicht wissenschaftlich belegt.
Quelle: Deutsche Schmerzgesellschaft