Mini- und Midijobber dürfen mehr verdienen

Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde, ist zum 01. Januar 2024 auch die Verdienstobergrenzen für Mini- und Midijobber gestiegen. Minjobber dürfen nun durchschnittlich 538 Euro pro Monat verdienen, Midijobber 2.000 Euro.

von Kirsten Bechtold
03.01.2024

Grünes Sparschwein, Taschenrechner und zu Türmen aufgehäufte Münzen
© Foto: electriceye / stock.adobe.com
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  • Die Verdienstobergrenze für Minijobber liegt bei durchschnittlich 538 Euro pro Monat.
  • Die Verdienstobergrenze für Midijobber liegt bei durchschnittlich 2.000 Euro pro Monat.
  • Minijobber werden vom Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet.
  • Midijobber werden vom Arbeitgeber bei ihrer Krankenkasse angemeldet.

Die Minijob-Grenze orientiert sich an den Mindestlohnbedingungen. Durch Anstieg des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde, liegt die maximal mögliche monatliche Arbeitszeit für den Minijob nun bei 43,35 Stunden. Das entspricht einem monatlichen Durchschnittsverdienst von 538 Euro statt bisher 520 Euro. 

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Auch Midijobberinnen und -jobber dürfen mehr verdienen als bisher. Es gelten 2.000 Euro statt 1.600 Euro als Verdienstgrenze. Die maximale monatliche Arbeitszeit für den Midijob liegt damit bei 116,16 Stunden.

2025 steigt der Mindestlohn erneut - auf 12,82 Euro pro Stunde. Dann werden die Mini- und Midijobverdienstgrenzen erneut angepasst.

Wer zahlt was im Minijob?

Arbeitgeber und -geberinnen zahlen pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen und Steuern. Minijobberinnen und -jobber zahlen in der Regel nur Rentenversicherungsbeiträge. Dabei können sie selbst entscheiden, ob sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen wollen. 

Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente

Für Mini- und Midijobs gelten besondere Regelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Welche das sind, für wen sie gelten und was Sie sonst noch wissen sollten, hat die Deutsche Rentenversicherung in einer Broschüre zusammengefasst. 

Wer zahlt was im Midijob?

Die Beiträge für die Sozialversicherung teilen sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende anteilig. Die Beiträge für Midijobberinnen und -jobber sind dabei stark reduziert gegenüber einem Arbeitsverhältnis mit eine Verdienst über 2.000 Euro, bei dem der Beitragsanteil prozentual vom Lohn berechnet wird. Was das konkret bedeutet, kann mit dem Midijobrechner von kkdirekt ermittelt werden.

Wer Midijobber beschäftigt, zahlt im unteren Bereich des Übergangsbereichs einen höheren Beitrag, als im oberen Bereich. Der Beitrag beginnt für den Midijob ab 538,01 Euro bei 28 Prozent und wird bis zur oberen Midijob-Grenze von 2.000 Euro gleitend auf den üblichen Sozialversicherungsbetrag von knapp 20 Prozent abgeschmolzen. 

Weiterführende Informationen zu beiden Beschäftigungsformen bietet unter anderem die Minijobzentrale.

Quelle: Minijobzentrale, kkdirekt, Deutsche Rentenversicherung

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