Ministerium: Arzneimittelabgabe in bedarfsgerechten Mengen
Das Bundesgesundheitsministerium hat sich an die ABDA gewandt und um ein angemessenes Abgabeverhalten in den Apotheken gebeten. Im dem Schreiben heißt es: „Vergleichbare Anforderungen ergeben sich auch für die Apotheken bei der Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren. Durch die Abgabe von bedarfsgerechten Mengen kann auch bei diesen Produkten Versorgungsengpässen entgegengewirkt werden. Die Apotheken werden gebeten, dies zu berücksichtigen.“
Ebenso hat sich das Ministerium an die Kassenärztliche Bundesvereinigung gewandt und folgendes empfohlen:
- Die Verordnung von Arzneimitteln insbesondere bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten (z.B. mit einer N3-Packung) sollte wie gewohnt fortgesetzt werden, um Arztbesuche auf das Nötigste zu reduzieren und damit die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu entlasten.
- Auf eine zusätzliche Ausstellung von Privatrezepten, soweit sie aus ärztlicher Sicht nicht erforderlich sind, sollte verzichtet werden. Die Arzneimittel stehen dann den Patientinnen und Patienten zur Verfügung, die diese dringend benötigen.
Quelle: ABDA