Mit BtM oder Medizinalcannabis auf Reisen
Wer regelmäßig Betäubungsmittel oder Medizinalcannabis verwendet, sollte bei der Reiseplanung ein paar Dinge beachten. Sonst kommt es schnell bei der Einreise oder am Urlaubsort zu Problemen mit Zoll oder Polizei, warnt die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Arztbescheinigung mitführen
Grundsätzlich gilt: Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben wurden, können in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden.
Bei Reisen im Schnegen-Raum ist dazu eine Bescheinigung des Arztes erforderlich. Diese Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Abkommens muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.
Bei Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß dem „Leitfaden für Reisende“ des INCB (International Narcotics Control Board) ausstellen zu lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Dauer der Reise enthält.
Auch der Leitfaden sieht eine Mitnahme von Betäubungsmitteln für eine Reisedauer von maximal 30 Tagen vor. Diese Bescheinigung ist ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde zu beglaubigen und bei der Reise mitzuführen. Es bestehen jedoch keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar generell. Besonders im letzteren Fall ist große Vorsicht geboten!
Formulare zum Download
Formulare und weitere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln hat das BfArM im Internet zusammengestellt:
Für Reisen mit medizinischem Cannabis ist in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung notwendig.
Sonderfall Medizinalcannabis
Seit dem 01. April 2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. Allerdings ist medizinisches Cannabis in der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in anderen Ländern weiterhin Betäubungsmittel, teilt das BfArM mit.
Aufgrund der internationalen Suchtstoffübereinkommen wird somit für Reisen mit medizinischem Cannabis in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt. Die Vorgaben für Reisen mit Betäubungsmitteln sollten bei Reisen mit medizinischem Cannabis ebenso berücksichtigt werden.
Um auf Auslandsreisen Probleme zu vermeiden, empfiehlt die Bundesopiumstelle, sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen.
Quelle: BfArM