Modellprojekt: Apotheken in Nordrhein impfen gegen Grippe
Die Möglichkeit, Modellprojekte zur Influenzaprävention mit Apothekern aufzusetzen, wurde Anfang März mit dem Masernschutzgesetz eingeführt. Unter den freiberuflichen Pharmazeuten ist die Idee nicht unumstritten. Friedemann Schmidt, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), hatte sich in der Vergangenheit wiederholt dagegen ausgesprochen. Zu den exponierten Befürwortern zählt dagegen der Bundesverband der Apothekenkooperationen (BVDAK), der zur kommenden Saison ein Modellprojekt in Bayern plant.
Geregelt ist die Möglichkeit zur Grippeimpfung in der Offizin im Paragrafen 132j des Sozialgesetzbuch V. Das Besondere: Die Kostenträger müssen nach Aufforderung von Apothekerseite Verträge über Modellprojekte abschließen. Und: die Aufforderung kann von „Apotheken, Gruppen von Apotheken oder mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Organisationen der Apotheker auf Landesebene“ ausgehen. Damit ist der bundesweit die wirtschaftlichen Interessen der Branche vertretende Arm der ABDA, der Deutsche Apothekerverband (DAV), außen vor.
Ganz ohne Einflussnahme ist die Bundesebene der Apothekerschaft dennoch nicht. Mitte Juni gab die Bundesapothekerkammer Leitlinien und ein Muster-Curriculum heraus und konnte damit immerhin das „Wie“ dieses neuen Leistungsangebotes ihrer Mitglieder in groben Zügen abstecken.
Quelle: Ärzte Zeitung