Möglich: Sumatriptan ab Juli ohne Rezept

(kib) Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht stimmte verschiedenen Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zu – darunter der Entlassung von Sumatriptan aus der Verschreibungspflicht. Nun ist der Gesetzgeber am Zug.

31.01.2020

Umgekipptes Glas mit Medikamenten und ein Paragraph
© Foto: nmann77 / stock.adobe.com
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Folgt dieser den Vorschlägen und stimmt der Bundesrat zu, könnten die Änderungen frühestens zum 1. Juli, eventuell mit Übergangsfristen in Kraft treten. Hierzu zählen unter anderem, dass künftig neben Almo-, und Naratriptan auch Sumatriptan 50 mg bei Erwachsenen zwischen 18 und 65 Jahren ohne Rezept abgegeben werden dürfen.

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Mehrheitlich angenommen wurden die Anträge, Diphenhydramin und Doxylamin zur Behandlung von Schlafstörungen bei Patienten über 65 Jahren der Verschreibungspflicht zu unterstellen.

Dem Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Zubereitungen aus Flumethrin und Imidacloprid zur Anwendung bei Katzen wurde mehrheitlich zugestimmt.

Einstimmig abgelehnt wurde der Antrag auf Freistellung aus der Verschreibungspflicht für Eigenblut und Eigenblutzubereitungen humanen Ursprungs.

Quelle: Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker

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