MRT, weil der Patient nervt

(tm/kib) Offenbar gewähren viele Ärzte ihren Patienten mit unspezifischen Rückenschmerzen eine CT oder MRT, weil sei keine Lust und Zeit haben, sich mit ihnen herumzuärgern. Darauf deutet eine Umfrage in US-Kliniken hin.

03.11.2016

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© Foto: digitalefotografien / Fotolia
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Eigentlich weiß es jeder Arzt: Röntgen und MRT bringen nichts bei Patienten mit unspezifischen Kreuzschmerzen, sofern nicht Warnzeichen wie Traumata, Osteoporose oder ein Tumor in der Anamnese auf eine schwerwiegende Erkrankung deuten. Denn in der Regel sind die Beschwerden myofaszial, psychosozial oder somatoform bedingt. Die Bildgebung erweist sich in solchen Fällen oft als schädlich, weil sie mit unklaren Befunden Ängste schürt und mit nachfolgenden Untersuchungen die Chronifizierung der Schmerzen begünstigt.

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Nichtsdestotrotz wird fleißig weitergeröntgt, das ist in Deutschland nicht viel anders als in den USA. Dort ist nach Untersuchungen etwa jede dritte lumbosakrale MRT überflüssig, berichten Ärzte um Dr. Erika Sears vom Veterans Affairs Center for Clinical Management Research in Ann Arbor.

Sie haben untersucht, warum Ärzte wider besseres Wissen eine Bildgebung bei unspezifischem Kreuzschmerz veranlassen und Fragebögen an über 1200 Ärzte und Krankenpfleger an Kliniken in der Region Ann Arbor geschickt. Rund die Hälfte hat geantwortet, davon waren 70 Prozent Ärzte.

Ergebnis: Fast 60 Prozent waren der Auffassung, die Patientin aus dem im Fragebogen genannten Fallbeispiel wäre wohl sehr verärgert, wenn sie keine Bildgebung bekäme, und zwei Drittel gaben an, für Patienten sei es schwer zu verstehen, weshalb diese Untersuchungen nicht nötig sind. Etwas mehr als ein Viertel (27 %) befürchtete gar, die Frau könnte sie wegen einer Fehlbehandlung verklagen, sollten die sie Bildgebung unterlassen. 26 Prozent bemängelten, sie hätten nicht die Zeit, der Frau zu erklären, weshalb Röntgen und MRT bei ihr nichts nützen.

Jeder siebte Klinikmitarbeiter gab an, dass es schwerfalle, sich an die Empfehlungen zu halten, wonach die Bildgebung bei der genannten Patientin überflüssig ist. Diese Rate war bei jüngeren Personen (unter zehn Jahren Berufserfahrung) doppelt so hoch wie bei alten Hasen (mehr als 20 Jahre im Beruf). Auch Befragte, die angaben, keine Zeit fürs Patientengespräch zu haben oder den Anwalt fürchteten, sahen sich nur schwer in der Lage, den Empfehlungen zu folgen. 

Quelle: SpringerMedizin.de

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