Musiktherapie tut Krebskranken gut
Das bescheinigt der vorläufige Health Technology-Assessment-Bericht (HTA-Bericht), der im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erstellt wurde.
Das Thema Musiktherapie haben sechs Wissenschaftler der Gesundheit Österreich GmbH bearbeitet, des nationalen österreichischen Instituts für Gesundheitsförderung, Qualität, Planung und Forschung im Gesundheitswesen. Sie haben zehn randomisierte kontrollierte Studien in ihre Untersuchung einbezogen.
Nach der vorliegenden Evidenz würden vor allem vergleichsweise kurzfristige psychische Endpunkte sowie vor allem nicht-biologische Endpunkte zeitnah nach der Intervention positiv beeinflusst. Für die meisten klinischen Endpunkte und für anhaltende psychische Zustände wie Depression fehle dagegen weitgehend Evidenz für die Wirksamkeit der Musiktherapie.
Da sie zu Endpunkten wie Krankheitsbewältigung oder Aktivitäten des täglichen Lebens keine Studien gefunden haben, konnten die Forscher zu diesen Aspekten keine Aussagen treffen. Dasselbe gilt für die Musiktherapie als Gruppenintervention. Auch für die Kosteneffektivität der Therapie liegen laut dem Bericht keine Daten vor.
Vor der Fertigstellung des HTA-Berichts können interessierte Personen und Institutionen bis zum 4. Februar eine Stellungnahmen abgeben, die gegebenenfalls noch in den Bericht einfließen werden. Er wird dann um eine allgemein verständliche Version sowie einen Kommentar des IQWiG ergänzt. Das Institut veröffentlicht den HTA-Bericht und übermittelt ihn an den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Bundesgesundheitsministerium. Folgen diese der IQWiG-Bewertung, werden die Kosten für eine Musiktherapie bei Krebserkrankungen möglicherweise künftig von den Krankenkassen übernommen.
Die Bewertung der Musiktherapie bei Krebs macht den Auftakt für den ThemenCheck Medizin. Bei diesem 2016 auf den Weg gebrachten Verfahren können Bürger und Patienten Vorschläge für HTA-Berichte machen. Bis zu fünf Themen werden pro Jahr ausgewählt.
Das IQWiG beauftragt dann externe Experten mit der Erstellung eines Berichts. Sie müssen mit den Methoden des IQWiG arbeiten, dabei aber nicht nur den medizinischen Nutzen und die Kosten unter die Lupe nehmen, sondern auch ethische, organisatorische, soziale und rechtliche Aspekte.
Quelle: Ärzte Zeitung