Nebenwirkungen von Arzneimitteln melden

(kib) In einer gemeinsamen Kampagne fordern alle europäischen Arzneimittelbehörden derzeit Patienten dazu auf, ihnen verstärkt Verdachtsfälle von unerwünschten Arzneimittelwirkungen zu melden.

08.11.2016

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© Foto: Photographee.eu / fotolia.com
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In diesem Zusammenhang stellen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eine kurze Animation zur Verfügung, die erklärt, warum die Meldung von Nebenwirkungen wichtig ist.

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Auf ihren Internetseiten bieten sowohl das BfArM als auch das PEI ein speziell für Verbraucher konzipiertes Online-Meldeformular an sowie einen Meldebogen, mit dem Verdachtsfälle auch per Brief oder Fax gemeldet werden können.

Beide Bundesoberbehörden sammeln, registrieren und bewerten Nebenwirkungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Das Paul-Ehrlich-Institut ist im Bereich der Human-Arzneimittel zuständig für Impfstoffe, Sera (einschließlich monoklonaler Antikörper, Antikörperfragmente oder Fusionsproteine mit einem funktionellen Antikörperbestandteil), Blut-, Knochenmark- und Gewebezubereitungen, Allergene, Arzneimittel für neuartige Therapien und gentechnisch hergestellte Blutbestandteile. Für alle anderen Arzneimittel ist das BfArM zuständig. 

Quelle: BfArM, PEI

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