Neue EU-Regelung zu Acrylamid

(kib) Die Europäische Union will den Acrylamidgehalt in Lebensmitteln wie Pommes frites, Kartoffelchips oder Keksen deutlich reduzieren. Die EU-Verordnung, die das bewirken soll, tritt heute, am 11. April, in Kraft.

11.04.2018

Erhöhte Acrylamidgehalte finden sich in gebratenen und frittierten Kartoffelerzeugnissen wie Pommes frites.
© Foto: photos.com
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Der gesundheitsgefährdende, kanzerogene Stoff Acrylamid entsteht beim Backen, Rösten und Frittieren von Lebensmitteln und hängt vom deren Zucker- und Stärkegehalt ab. Sobald die Temperatur über 170 bis 180 Grad steigt, nimmt auch der Acrylamidgehalt sprunghaft zu.

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Ziel der neuen EU-Verordnung ist es daher, die Belastung mit Acrylamid in Lebensmitteln zu verringern. Sie soll für bessere Angaben auf der Verpackung und klare Vorschriften für die Produktion sorgen. Nach der Verordnung gilt nun zum Beispiel für Pommes frites (verzehrfertig) ein Richtwert von 500 µg/kg, für Kekse von 350 µg/kg und für Röstkaffee von 400 µg/kg.

Die EU-Verordnung empfiehlt den Herstellern zudem, bei der Neuproduktentwicklung möglichst auf Erzeugnisse auf Mais- und Reisbasis zu setzen, weil diese einen niedrigeren Acrylamidgehalt aufweisen würden als Erzeugnisse auf Weizen-, Roggen-, Hafer- und Gerstenbasis.

Auch Verbraucher können etwas tun, damit sich zu Hause beim Backen und Rösten weniger Acrylamid bildet. Wie das geht, dazu hat die Verbrauchzentrale Empfehlungen zusammengestellt.

Quelle: Ärzte Zeitung

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